Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. November 2012 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Mit dieser Änderung werden eine Immobilisierung von Inhaberaktien und die Einführung eines Sektionsmechanismus in Bezug auf die Führung des Aktienbuches bei Namenaktien vorgesehen.
Der Landtag hat die Vorlage in seiner Sitzung vom 22. Juni 2012 grundsätzlich gutgeheissen. Begrüsst wurde insbesondere, dass alle wichtigen Verbände wie Rechtsanwaltskammer, Treuhändervereinigung, Bankenverband sowie die Industrie- und Handelskammer in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen worden sind.
In der Stellungnahme der Regierung werden insbesondere Fragen zur Bestellung des Verwahrers, zum Adressatenkreis des Verwahrers, zur Ausübung des Stimmrechts durch den Verwahrer, zur Übertragung von Inhaberaktien sowie zum Verlust des Stimmrechts und der Übergangsfrist beantwortet.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Stellungnahmen) bezogen werden.