ikr: Staat und Kirche – Abstimmung über die Verfassungsänderung verschoben

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Vaduz (ots/ikr) – Die im Zusammenhang mit der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften stehende Abstimmung über die Abänderung der Verfassung wird verschoben. „Die Verfassungsänderung soll dem Landtag gemeinsam mit dem Konkordat zwischen Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl vorgelegt werden“, so Regierungschef Adrian Hasler.

Weiteres Vorgehen

Der eingeschlagene Weg zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wird von der Regierung weiter verfolgt. Dies entspricht sowohl dem Wunsch der Religionsgemeinschaften als auch der Gemeinden. Sämtliche elf Gemeinden haben dem Vorgehen zugestimmt und festgehalten, dass der bisherige Weg der Neuregelung richtig ist. Die Gemeinden haben das vorliegende Abkommen mit dem Heiligen Stuhl ausdrücklich befürwortet.

Mit der Verschiebung soll den Gemeinden ausreichend Zeit eingeräumt werden, die Detailverhandlungen mit der katholischen Kirche über die Vermögensfragen abzuschliessen und die nötigen Beschlüsse zu fällen. Die gemeinsame Behandlung der Verfassungsänderung und des Abkommens im Landtag gibt den Landtagsabgeordneten zudem die Möglichkeit, sich umfassend von der Regierung über die Inhalte der Vorlagen informieren zu lassen. Ziel ist es, die Vorlagen im Herbst dieses Jahres dem Landtag vorzulegen.

Gesamtpaket

Die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ist als Gesamtpaket konzipiert. Die drei enthaltenen Komponenten (Religionsgemeinschaftengesetz, Verfassungsänderung und Abkommen) sind eng aufeinander abgestimmt. Ein Aufschnüren des Gesamtpakets würde insbesondere im Bereich der Finanzierung der Religionsgemeinschaften sowie der Leistungspflichten der Gemeinden zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. „Da die ausgehandelte Lösung den klaren Rückhalt der Gemeinden besitzt, soll von einer Entkoppelung der Vorlagen abgesehen werden“, erläutert Regierungschef Adrian Hasler.

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Über Leonard Wüst

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