ikr: Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung betreffend die Umweltabgaben

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Vaduz (ots/ikr) – Botschafterin Doris Frick und Botschafterin Rita Adam, Botschafterin der Schweiz im Fürstentum Liechtenstein, unterzeichneten am 11. Juli 2013 in Bern Änderungen der Vereinbarung betreffend die Umweltabgaben.

Liechtenstein ist verpflichtet, die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung zu den Umweltabgaben in sein Landesrecht zu übernehmen. Mit der Vereinbarung vom 29. Januar 2010 zum Vertrag betreffend die Umweltabgaben wurden gewisse Zuständigkeiten beim Vollzug der liechtensteinischen Gesetzgebung im Bereich der Umweltabgaben und insbesondere des CO2-Gesetzes an schweizerische Bundesbehörden übertragen.

Mit der Anfang 2013 in Kraft getretenen Totalrevision des schweizerischen CO2-Gesetzes hat die Schweiz ihre Klimapolitik bis 2020 definiert. Analog zur Schweiz plant auch Liechtenstein eine Weiterführung der CO2-Abgabe bis 2020. Aufgrund dieser Änderungen wurden gewisse Anpassungen der Vereinbarung notwendig.

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