Vaduz (ots/ikr) – Am 20. August findet auf Einladung der Datenschutzstelle (DSS) eine Veranstaltung statt, bei der es um die gesetzliche Pflicht geht, dass Datensammlungen durch Behörden wie durch Unternehmen der DSS gemeldet werden müssen. Auf diese Pflicht, die auf Anfang Oktober des letzten Jahres auf Druck der ESA verallgemeinert worden war, wurde schon verschiedentlich hingewiesen, ohne dass dem entsprechend nachgekommen wurde.
Gerade die lasche Praxis bei Unternehmen wurde auch im Landtag kritisiert und nach Massnahmen gefragt, wie dieser gesetzlichen Pflicht Nachdruck verschafft werden könnte. Schliesslich gehe es um den Willen des Gesetzgebers.
Deshalb entschied sich die Datenschutzstelle zur Durchführung einer Veranstaltung in diesem Zusammenhang. Eine wichtige unbürokratische Massnahme ist die Möglichkeit der Bezeichnung eines Datenschutzverantwortlichen. Damit müssen die Datensammlungen der DSS nicht gemeldet werden. An der Veranstaltung wird über die gesetzlichen Aufgaben und die Stellung eines Datenschutzverantwortlichen informiert. Zudem konnte mit dem Datenschutzbeauftragten der SBB, Pascal Tschachtli, ein ausgezeichneter Kenner der Materie gefunden werden. Pascal Tschachtli wird über seine Erfahrung berichten und Tipps für die Praxis geben. „Wir hoffen, mit dieser Veranstaltung dem Willen des Gesetzgebers nachzukommen. Speziell wichtig ist uns, dass dies ohne unnötigen Aufwand erledigt werden kann. Der administrative Aufwand sollte sich gegenüber Behörden auf ein Minimum beschränken. Dies ist auch unsere Meinung“, so der Datenschutzbeauftragte Philipp Mittelberger.
Die Veranstaltung richtet sich an Behörden und Unternehmen und findet im Schulungsraum des Amtes für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9 in Vaduz von 09.00 bis 11.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Aus Platzgründen wird um Anmeldung gebeten.
Anmeldungen per Telefon (236 60 90) oder per E-Mail (info.dss@llv.li) werden bis zum 14. August 2013 berücksichtigt!