Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Uri blickt zurück auf eine ebenso arbeitsintensives wie erfolgreiches erstes Halbjahr 2023. Das anspruchsvolle Gesetzgebungsprogramm im Nachgang zur Revision des Bildungsgesetzes konnte bisher plangemäss verwirklicht werden. Darüber hinaus und nebst dem ordentlichen Tagesgeschäft leistete die BKD weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Ukraine-Krise und ihrer Folgen in Uri.
«Nach der Jahrhundertkrise Corona-Pandemie und nach der Bewältigung des rasanten Anstiegs von Geflüchteten aus der Ukraine ist die Arbeit der Bildungs- und Kulturdirektion im ersten halben Jahr 2023 wieder einigermassen in normalen Bahnen verlaufen», sagt Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri. «So konnten wir in den vergangenen paar Monaten – nebst dem üblichen Tagesgeschäft – wieder verstärkt unsere Schlüsselprojekte vorantreiben.» Wie sich zeigt, durchaus mit Erfolg.
Zustimmung beim Volk und im Landrat
Zu den bedeutendsten Schlüsselprojekten, die sich die Direktion im Einklang mit der vom Regierungsrat angestrebten Gesamtentwicklung des Kantons vorgenommen hatte, zählten:
- Der Kredit zum Kantonsbeitrag für die Sanierung des Theaters Uri (2023 bis 2030) ist vom Volk beschlossen.
- Die Verordnung zu «Kunst und Bau» ist vom Landrat verabschiedet.
- Das Kantonale Integrationsprogramm 3 ist vom Staatssekretariat für Migration (SEM) genehmigt, und die Umsetzung ab 2024 ist vorbereitet.
- Der Erziehungsrat hat nähere Bestimmungen zur schulergänzenden Betreuung erlassen.
Das erste Ziel (Kantonsbeitrag für die Sanierung des Theaters Uri) ist zur Halbzeit bereits erreicht: Am 12. März 2023 haben die Urnerinnen und Urner den Kreditantrag mit 76 Prozent Ja bewilligt. Bereits erreicht ist auch das vierte Ziel: Nachdem der Landrat die beantragte Mitfinanzierung von Angeboten in der schulergänzenden Betreuung mittels Änderung der Schulischen Beitragsverordnung in der Juni-Session 2023 beschlossen hatte, konnte der Erziehungsrat im Nachgang dazu die Weisungen zur schulergänzenden Betreuung erlassen. Diese sind seit 1. August 2023 in Kraft.
Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung zum revidierten Bildungsgesetz erliess der Erziehungsrat ausserdem Weisungen zur Schulsozialarbeit, und ebenfalls im Anschluss zum revidierten Bildungsgesetz beschloss der Landrat die beantragte Änderung der Mittelschulverordnung. Derweil ist die Verordnung zu «Kunst und Bau» noch in Arbeit; sie soll dem Landrat im Herbst 2023 unterbreitet werden. Was schliesslich das Kantonale Integrationsprogramm 3 angeht: Dieses wurde von der BKD zeitgerecht erarbeitet und beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht. Die Genehmigung durch das SEM dürfte noch im Monat August 2023 erfolgen; hernach kann die Umsetzung des Programms, das sich auf die vier Jahre von 2024 bis 2027 erstreckt, in die Wege geleitet werden.
«Anspruchsvoll, spannend, erfüllend»
Nebst der Vorbereitung zur Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms 3 hat die BKD für das zweite halbe Jahr ein paar weitere Schwerpunkte gesetzt. Dazu gehören die reibungslose Einführung der neuen kantonalen Mitfinanzierung von Angeboten in der schulergänzenden Betreuung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Vernehmlassung der revidierten Schulverordnung. «Alle diese Aufgaben machen unsere Arbeit weiterhin sehr anspruchsvoll, aber auch sehr spannend und letztlich erfüllend», sagt Regierungsrat Beat Jörg. «Denn zum einen sehen wir, dass unsere Ideen von den relevanten Entscheidungsträgern mitgetragen werden. Zum anderen erleben wir, dass die Umsetzung dieser Ideen substanziell beiträgt zur laufenden Verbesserung und Weiterentwicklung von Bildung, Kultur und Sport in Uri.»
Alle wichtigen Jahresziele der BKD samt aktuellem Zwischenstand sind verfügbar auf der Website des Kantons: www.ur.ch, Suchbegriff «Jahresziele BKD».[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]