Individuelle Prämienverbilligungen von knapp 16,0 Mio. Franken zugesprochen

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Kanton Uri

Rund 5’200 Urner Haushalte haben 2025 einen Prämienverbilligungsentscheid von der Sozialversicherungsstelle Uri erhalten, weitere kommen laufend hinzu. Von den bewilligten Mitteln (20,5 Mio. Franken für 2025) sind pro Mitte Mai 2025 rund 78,0 Prozent betroffen. Die zugesprochenen Beiträge werden direkt den Krankenkassen ausbezahlt, die Prämienrechnungen der Begünstigten entsprechend verbilligen.

Die Prämienverbilligungsansprüche 2025 der Urnerinnen und Urner werden anhand der definitiven Steuerdaten des Vorjahrs (2023) ermittelt. Ältere endgültige Steuerdaten können aufgrund einer im Jahr 2025 in Kraft getretenen Rechtsänderung nicht mehr berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist es, dass Urnerinnen und Urnerinnen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ihre Steuererklärung immer konsequent einreichen, damit es in den darauffolgenden Jahren zu keinen Verzögerungen bei der Berechnung der individuellen Prämienverbilligung kommt.

Keine Regel ohne Ausnahme

Wer am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Uri wohnt und ordentlich besteuert wird, erhält von der Sozialversicherungsstelle Uri einen Entscheid zur Prämienverbilligung, ohne sich für die Prämienverbilligung anmelden zu müssen. Das gilt auch für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und von Sozialhilfe. Von dieser Regel gibt es gewisse Ausnahmen (Quellenbesteuerte, Zuziehende), über die die Homepage der Sozialversicherungsstelle Uri informiert ( www.svsuri.ch ). Bei eingetretenen Zivilstandsänderungen wie Todesfall, Trennung oder Scheidung lohnt sich im Zweifelsfall eine telefonische Rückfrage bei der Sozialversicherungsstelle Uri (041 874 50 47).