Informationen aus dem Kantonalen Urner Führungsstab vom 9. April 2020 #CoronainfoCH

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Urner Gesundheitsdirektorin Barbara Bär

Der Kantonale Führungsstab (Kafur) hat sich heute zum voraussichtlich letzten Lagerapport vor Ostern getroffen. Als Gast war Gesundheitsdirektorin Barbara Bär anwesend. Sie überbrachte die Grüsse aus dem Regierungsrat und dankte den Mitgliedern des Kafur für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Situation.

Der Stand der mit dem Coronavirus Infizierten im Kanton Uri beträgt 72 Personen. 4 Personen sind hospitalisiert. 45 Personen gelten als geheilt. Bisher sind im Kanton Uri vier Personen an den Folgen des Coronavirus gestorben.

Der Regierungsrat des Kantons Tessin hat gestern Mittwoch, 8. April 2020, Möglichkeiten geschaffen, dass über 65-Jährige ihre Einkäufe wieder selber tätigen können. Er hat darum ein sogenanntes «Einkaufsfenster» für Senioren erstellt, die jeweils am Vormittag vor 10 Uhr Lebensmittel einkaufen können. Der Kafur begrüsst diesen Entscheid, da in letzter Zeit vereinzelt Einkäufe von Tessinerinnen und Tessinern im Kanton Uri stattgefunden haben. Der Kafur erwartet diesbezüglich eine Besserung.

Der Kafur ruft erneut in Erinnerung, dass im ganzen Kanton Uri die Beherbergungsbetriebe für die touristische Nutzung und für durchreisende Gäste geschlossen sind.

Über Ostern bleiben die einzelnen Sektionen des Kafur je nach Arbeitsanfall unverändert im Einsatz. Der nächste Lagerapport ist jedoch erst am kommenden Dienstag, 14. April 2020, geplant. Die Kafur-Mitglieder nutzen jedoch in der Zwischenzeit die elektronischen Möglichkeiten zur gegenseitigen Information. Ad hoc können auch Videorapporte einberufen werden. Übers Osterwochenende sind keine Medienbulletins und Newsletters vorgesehen. Der Kafur wird aber die aktuellen Fallzahlen sowie Angaben zu Hospitalisationen, Todesfällen und Genesenen täglich um spätestens 16.30 Uhr unter https://www.ur.ch/coronavirus im Internet veröffentlichen.

Der Kafur informiert nach jedem Rapport mit einem Bulletin über die aktuelle Lage und die beschlossenen Massnahmen. Das Bulletin kann unter https://www.ur.ch/newsletterlink abonniert werden.

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