Informationen der Luzerner Staatskanzlei

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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratswahlen 2027: Luzern-Land gewinnt einen Sitz, Luzern-Stadt verliert einen
Im Luzerner Kantonsrat kommt es bei der Verteilung der 120 Sitze auf die sechs Wahlkreise zu einer Verschiebung. Der Wahlkreis Luzern-Land gewinnt einen Sitz hinzu. Der Wahlkreis Luzern-Stadt verliert einen Sitz. Der Regierungsrat legt dem Parlament eine entsprechende Botschaft zum Beschluss vor.

Vor kantonalen Wahlen hat der Kantonsrat jeweils die Verteilung der 120 Sitze auf die sechs Wahlkreise zu beschliessen. Die kantonale Bevölkerungsstatistik über die ständige Wohnbevölkerung ist die Basis für die Anzahl Sitze pro Wahlkreis. Die 120 Kantonsratssitze werden im Hinblick auf die Neuwahlen im Jahr 2027 neu wie folgt auf die sechs Wahlkreise verteilt:

Luzern-Stadt: 23 (-1)
Luzern-Land: 31 (+1)
Hochdorf: 21
Sursee: 22
Willisau: 16
Entlebuch: 7

Im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2023 gewinnt der Wahlkreis Luzern-Land einen Sitz hinzu. Der Wahlkreis Luzern-Stadt verliert einen Sitz.

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft vor und beantragt diese Verteilung der Sitze auf die sechs Kantonsratswahlkreise.


Anhang
Botschaft B 114

 

Elektronisches Patientendossier: Kanton Luzern schliesst Anlaufstelle per Ende September
Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) schliesst die Anlaufstelle für das elektronische Patientendossier (EPD) per 30. September 2026. Dieser Schritt erfolgt aus zwei Gründen: Zum einen ist die Nachfrage nach dem EPD im Kanton Luzern gering. Zum anderen stellt die Anbieterin PostSanela Health AG ihr Angebot per Ende Jahr ein. Die Anlaufstelle unterstützte Interessierte bei Fragen im Zusammenhang mit dem EPD. Ziel der DIGE ist, die bisherigen Dossiers inklusive Daten der Kundinnen und Kunden auf eine neue Anbieterin übertragen zu können. Entsprechende Abklärungen laufen. Informiert wird künftig auf der Webseite gesundheit.lu.ch der Dienststelle Gesundheit und Sport. Der Bund plant, per 2030 ein elektronisches Gesundheitsdossier (EGD) einzuführen und so das heutige EPD abzulösen.

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen – Abklärungen in mehreren Kantonen

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern ist am 9. September 2026 über den Ausbruch von EP in einem Schweinering orientiert worden. Bei EP handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen, die vor allem Mast- und Absetzferkel betrifft. Mit einer flächendeckenden Sanierung und strengen Biosicherheitsmassnahmen gelang es in den Jahren 1996-2004, die Schweinebestände in der Schweiz weitgehend von dieser Tierseuche zu befreien. In den letzten Jahren gab es in der Schweiz lediglich einzelne Ausbrüche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Im Rahmen der Überprüfung von Schweinen mit verdächtigen Symptomen (Husten, Fieber) wurde der EP-Erreger (Mycoplasma Hyopneumoniae) gefunden. Die betroffenen Betriebe gehören zu einem grossen Schweinering, dem Betriebe in verschiedenen Kantonen angeschlossen sind. Bei Schweineringen handelt es sich um einen organisierten Zusammenschluss verschiedener Landwirtschaftsbetriebe (z. B. Deckzentrum, Warte-, Abferkel- und Ferkelaufzuchtbetriebe), die gemeinsam und nach einheitlichen Qualitätsstandards Schweine produzieren und vermarkten. Es sind sowohl Zucht- wie auch Mastbetriebe betroffen.

Alle Betriebe des betroffenen Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades (Einschränkungen Tierverkehr) gestellt, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Betroffen sind derzeit 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen und 40 Mastbetriebe in 16 Kantonen.

Umfangreiche Abklärungen laufen
Aktuell laufen umfangreiche epidemiologische Abklärungen, klinische Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen, um das Ausmass des Ausbruchs festzustellen. Die betroffenen Kantone und der Bund stehen für die Koordination und Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen in täglichem Austausch. Insbesondere die Abklärungen und Probenahmen in betroffenen, verdächtigen und benachbarten Betrieben werden aber noch einige Tage in Anspruch nehmen. Der Erreger der EP kann auch über die Luft übertragen werden.

Eingeschränkter Tierverkehr stellt Betriebe vor Herausforderungen
Durch den eingeschränkten Tierverkehr können bei der Unterbringung von Tieren aus dem Schweinering Engpässe bei den Platzverhältnissen entstehen, weil die arbeitsteilige Produktion eine stete Umplatzierung von Tieren voraussetzt. Die Verantwortlichen des Schweinerings sind deshalb gefordert, unter Einhaltung der geltenden Vorgaben entsprechende Lösungen für die Unterbringung der Tiere sicherzustellen
Ziel der Bekämpfung ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche auf andere Betriebe zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben sehen verschiedene Bekämpfungsmassnahmen vor. Welche erforderlich sind, wird auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Abklärungen festgelegt.

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern orientiert im Namen des Veterinärdienstes Schweiz laufend über die weitere Entwicklung, sobald neue Erkenntnisse dies zulassen.

Schweinehaltende können zur Eindämmung beitragen
Schweinehaltende können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der EP zu verhindern, indem sie die einschlägigen Biosicherheitsmassnahmen (z.B. Personenschleusen, Kleiderwechsel, Hände- und Stiefeldesinfektion etc.) konsequent umsetzen, den Tierverkehr korrekt erfassen und die amtlichen Anordnungen strikt befolgen.Der Veterinärdienst des Kantons Luzern ist am 9. September 2026 über den Ausbruch von EP in einem Schweinering orientiert worden. Bei EP handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen, die vor allem Mast- und Absetzferkel betrifft. Mit einer flächendeckenden Sanierung und strengen Biosicherheitsmassnahmen gelang es in den Jahren 1996-2004, die Schweinebestände in der Schweiz weitgehend von dieser Tierseuche zu befreien. In den letzten Jahren gab es in der Schweiz lediglich einzelne Ausbrüche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Im Rahmen der Überprüfung von Schweinen mit verdächtigen Symptomen (Husten, Fieber) wurde der EP-Erreger (Mycoplasma Hyopneumoniae) gefunden. Die betroffenen Betriebe gehören zu einem grossen Schweinering, dem Betriebe in verschiedenen Kantonen angeschlossen sind. Bei Schweineringen handelt es sich um einen organisierten Zusammenschluss verschiedener Landwirtschaftsbetriebe (z. B. Deckzentrum, Warte-, Abferkel- und Ferkelaufzuchtbetriebe), die gemeinsam und nach einheitlichen Qualitätsstandards Schweine produzieren und vermarkten. Es sind sowohl Zucht- wie auch Mastbetriebe betroffen.

Alle Betriebe des betroffenen Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades (Einschränkungen Tierverkehr) gestellt, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Betroffen sind derzeit 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen und 40 Mastbetriebe in 16 Kantonen.

Umfangreiche Abklärungen laufen
Aktuell laufen umfangreiche epidemiologische Abklärungen, klinische Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen, um das Ausmass des Ausbruchs festzustellen. Die betroffenen Kantone und der Bund stehen für die Koordination und Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen in täglichem Austausch. Insbesondere die Abklärungen und Probenahmen in betroffenen, verdächtigen und benachbarten Betrieben werden aber noch einige Tage in Anspruch nehmen. Der Erreger der EP kann auch über die Luft übertragen werden.

Eingeschränkter Tierverkehr stellt Betriebe vor Herausforderungen
Durch den eingeschränkten Tierverkehr können bei der Unterbringung von Tieren aus dem Schweinering Engpässe bei den Platzverhältnissen entstehen, weil die arbeitsteilige Produktion eine stete Umplatzierung von Tieren voraussetzt. Die Verantwortlichen des Schweinerings sind deshalb gefordert, unter Einhaltung der geltenden Vorgaben entsprechende Lösungen für die Unterbringung der Tiere sicherzustellen
Ziel der Bekämpfung ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche auf andere Betriebe zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben sehen verschiedene Bekämpfungsmassnahmen vor. Welche erforderlich sind, wird auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Abklärungen festgelegt.

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern orientiert im Namen des Veterinärdienstes Schweiz laufend über die weitere Entwicklung, sobald neue Erkenntnisse dies zulassen.

Schweinehaltende können zur Eindämmung beitragen
Schweinehaltende können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der EP zu verhindern, indem sie die einschlägigen Biosicherheitsmassnahmen (z.B. Personenschleusen, Kleiderwechsel, Hände- und Stiefeldesinfektion etc.) konsequent umsetzen, den Tierverkehr korrekt erfassen und die amtlichen Anordnungen strikt befolgen.