Pfaffnau: Die Pfaffnern wird im Bereich Schäfmoos revitalisiert und naturnah gestaltet
Die Pfaffnern im Bereich Schäfmoos soll revitalisiert und ökologisch aufgewertet werden. Möglich wird das Projekt aufgrund der Initiative der Grundeigentümerschaft, welche die beanspruchte Fläche zur Verfügung stellt und das Projekt initiiert hat. Die Pfaffnern weist heute ökologische Defizite auf und die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben die bestehenden Uferverbauungen teilweise freigespült. Nahe der Kantonsgrenze zum Kanton Aargau haben Biberaktivitäten bereits naturnahe Abschnitte geschaffen. Das Massnahmenkonzept umfasst auf dem rund 700 Meter langen Abschnitt Schäfmoos vier Module. Die Pfaffnern wird einerseits baulich revitalisiert, andererseits werden bestehende Verbauungen entfernt, damit sich der Bach in Zukunft eigendynamisch entwickeln kann. Zudem wird der Weidbach offengelegt und mit künstlichen Biberdämmen aufgewertet. Auch das Oedenwilerbächli, das in die Pfaffnern mündet, wird offengelegt und naturnah gestaltet. Ergänzt wird das Projekt mit einer Bodenaufwertung zur Kompensation von beanspruchten Fruchtfolgeflächen. Der Regierungsrat hat das Projekt und die Kosten von 1,08 Mio. Franken bewilligt. Die Umsetzung soll im Frühling 2026 starten.
Zell: Regierung genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung und ordnet eine Rückzonung an
An der Gemeindeversammlung vom 22. August 2024 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Zell eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement, dem Zonenplan für das ganze Gemeindegebiet, dem Zonenplan Siedlung, dem Teilzonenplan Gewässerraum sowie dem Erschliessungsrichtplan öffentliche Fuss- und Radwege beschlossen. Die Gemeinde Zell zählt zu den 20 Rückzonungsgemeinden im Kanton Luzern. Diese Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind aufgrund des Bundesrechts und der Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Ortsplanung zu verkleinern. Für die Gemeinde Zell bedeutet dies die Rückzonung von gut zwei Hektaren. Die Gemeindeversammlung hat am 22. August 2024 nicht alle beantragten Grundstücke zur Rückzonung beschlossen. Der Regierungsrat hat die Rückzonung der betroffenen Grundstücke geprüft und stuft den Verzicht auf die Rückzonung im Gebiet Meiberg nicht als recht- und zweckmässig ein. Er ordnet deshalb die Rückzonung der knapp 1,5 ha grossen Fläche in die Landwirtschaftszone, überlagert mit der Landschaftsschutzzone, an und genehmigt mit dieser Anpassung die sonst recht- und zweckmässige Gesamtrevision der Ortsplanung, einschliesslich die Festlegung der Gewässerräume. Das Genehmigungsverfahren für die Festlegung des Gewässerraums entlang der Luthern hat er wegen eines hängigen Verfahrens, in welchem Verfahren die Rechtmässigkeit der auch in der Gemeinde Zell angewendeten Baulinienlösung geprüft wird, ausgesetzt.
Werthenstein: Hochwasserschutz und ökologische Aufwertung am Westlichen Blindeibächli
Das Westliche Blindeibächli fliesst auf dem Gebiet der Gemeinde Werthenstein in die Kleine Emme. Das Areal rund um den Sportplatz Blindei und die ARA sind durch Überschwemmungen und Geschiebe aus dem Bach gefährdet. Am Westlichen Blindeibächli sollen deshalb verschiedene bauliche und unterhaltsrelevante Massnahmen für mehr Hochwasserschutz und eine ökologische Aufwertung sorgen. Insbesondere die Bachdurchlässe sollen vergrössert und das Risiko von Verklausungen reduziert werden. Durch das Offenlegen verschiedener Abschnitte entstehen neue, ökologisch wertvolle Gewässerlebensräume. Der Baubeginn ist im Winter 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat hat das Projekt und die Gesamtkosten von 518’000 Franken bewilligt.