Informationen des Stadtrates Sursee betreffend Wochenendfahrverbot in der Altstadt Sursee

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logo stadt surseeUmsetzung Wochenendfahrverbot in der Altstadt Sursee für Samstagabende/Sonntage erfolgt ab 1. Mai 2015
Am 24. Juni 2014 hat das Kantonsgericht das Urteil gefällt, auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Caroline und Robert Faes-Frey, Hotel Hirschen Sursee, in Sachen Verkehrsanordnung Wochenendfahrverbot in der Altstadt Sursee für Samstagabende/Sonntage nicht einzutreten. Das Nichteintreten des Gerichts ist erfolgt, weil die Einsprechenden ihre erhobene Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht haben. Nachdem nun die Frist für einen Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht ungenutzt abgelaufen ist, hat das Urteil des Kantonsgerichts Rechtskraft erlangt.
Die Umsetzung des Wochenendfahrverbots wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Da das Verbot jeweils nur bis Ende September dauert, hat der Stadtrat beschlossen, die erstmalige Einführung am 1. Mai 2015 vorzunehmen. Der Stadtrat will während des neuen Fahrverbots an Wochenenden der Bevölkerung und den Restaurationsbetrieben eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums ermöglichen. Auch der eigentliche Startschuss der verkehrsfreien Altstadt am Samstag, 2. Mai 2015 soll in einem feierlichen Rahmen ausfallen. Das Ziel dabei ist, vor allem die Restaurationsbetriebe in diesen Prozess einzubeziehen. Der Stadtrat freut sich auf ein aktives Mitwirken. Die genauen Regelungen des Wochenendfahrverbots werden im Frühjahr 2015 rechtzeitig publiziert und bekannt gegeben.
Im Namen des Stadtrates mit freundlichen Grüssen
Godi Marbach
Stadtschreiber Stadtrat Sursee, Centralstrasse 9, Postfach, 6210 Sursee
www.sursee.ch