Die öffentliche Hand vergibt im Kanton Uri jährlich Aufträge im mehrstelligen Millionenbereich. Am 1. Juni 2023 tritt im Kanton Uri die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) in Kraft. Der Beitritt wurde vom Landrat einstimmig beschlossen.
Die IVöB bringt eine Harmonisierung zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht. Eine Vereinfachung für Anbieter, eine Verringerung des Administrativaufwands sowie die Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz sind weitere Vorteile. In der Praxis ergeben sich daraus diverse Neuerungen. Die Baudirektion hat zusammen mit der Paritätischen Kommission im öffentlichen Beschaffungswesen im Mai für die Vergabestellen des Kantons Uri und deren Fachunterstützung eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass die rechtlichen Neuerungen ab 1. Juni 2023 umgesetzt werden können. Die Informationen zur IVöB sind öffentlich zugänglich. Die Präsentation zu den wichtigsten Änderungen ist unter www.ur.ch (Stichwort Informationsveranstaltung IVöB) aufgeschaltet.