Interpharma begrüsst stärkere Berücksichtigung des Nutzens von Medikamenten

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 Interpharma

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Basel (ots) – Der Bundesrat hat heute in seiner Sitzung beschlossen, dass 2016 keine Preisüberprüfung bei den Medikamenten stattfindet, weil die Verordnungen zur Festsetzung der Preise kassenpflichtiger Medikamente aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom Dezember 2015 im laufenden Jahr angepasst werden. Interpharma, der Verband der forschenden Pharmafirmen, begrüsst den Entscheid, der den therapeutischen Nutzen der Medikamente stärker berücksichtigen soll. Dies wird zu mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit führen.

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom Dezember 2015, wonach neben dem Auslandpreisvergleich auch der therapeutische Quervergleich – also der Nutzen eines Medikaments – bei der Preisfestsetzung und Preisüberprüfung berücksichtigt werden muss, Anpassungen an den Verordnungen zur Preisfestsetzung nötig sind. Weil das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zum Schluss gekommen sind, dass die heutigen Rechtsgrundlagen trotz der im letzten Jahr erfolgten stärkeren Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens den Anforderungen des Bundesgerichts nicht standhalten würden, wird die nächste Preisüberprüfung erst 2017 stattfinden.

„Wir begrüssen den heutigen Entscheid des Bundesrats, mit der stärkeren Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt Thomas Cueni, Generalsekretär von Interpharma. „Die Pharmabranche hat mit der Einigung von 2013 mitgeholfen, dass mit den allein auf den Auslandpreisvergleich abstellenden Preisüberprüfungen Einsparungen von über 600 Mio. Franken erzielt wurden, obwohl die gesetzliche Basis dafür gemäss Bundesgerichtsentscheid vom Dezember nicht gegeben war,“ führt er weiter aus. Diese Einsparungen sind durch den Entscheid nicht in Frage gestellt. Cueni bekräftigt: „Interpharma wird sich am laufenden Prozess zur Anpassung der Verordnungen konstruktiv einbringen und ist auch weiterhin bereit, die regulären Preisüberprüfungen, welche 2017 wieder aufgenommen werden sollen, mitzutragen, sofern dafür eine solide rechtliche Basis besteht.“[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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Über Leonard Wüst

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