Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme hat Regierungsrat Paul Winiker bekräftigt, dass zwei beschuldigte Kaderleute der Luzerner Polizei bis zum Abschluss des Strafverfahrens keine heiklen Einsätze mehr leiten. Diese Massnahme hatten die beiden Betroffenen bereits im April vereinbart. Sie wird auch von einem unabhängigen Gutachter gestützt.
Regierungsrat Paul Winker hat vorsorgliche Massnahmen verfügt, dies im Zusammenhang mit der polizeilichen Intervention von Malters (Medienmitteilung vom 9. März 2016) und dem am 17. Juni 2016 eröffneten Strafverfahren (vgl. Medienmitteilung) gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei, Adi Achermann, sowie gegen den Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann. Die beiden beschuldigten Kaderleute sollen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens keine heiklen Einsätze leiten oder – im Fall von Daniel Bussmann – auch nicht begleiten. Aufgrund ihrer Funktion wurden die beiden Offiziere bereits bisher nicht als Pikettoffiziere in den Dienstplan eingeteilt. Diese Regelung bleibt bestehen.
Die Massnahmen haben zwei Ziele:
• | Sie sind im Interesse der beiden Kaderleute, indem für die Dauer des hängigen Strafverfahrens potenzielle Konfliktsituationen vermieden werden. |
• | Sie sind im Interesse einer gut und reibungslos funktionierenden Polizei, indem sie Klarheit schaffen in Bezug auf die Einsatzleitung bei heiklen Einsätzen. |
Unter heiklen Einsätzen sind insbesondere polizeiliche Interventionen zu verstehen, bei denen möglicherweise Leib und Leben von Beteiligten und unbeteiligten Dritten gefährdet sind.
Bereits direkt nach der Intervention in Malters haben die beiden Offiziere der Luzerner Polizei anfangs April 2016 eine ähnlich lautende Regelung getroffen. Der externe Gutachter, Hanspeter Uster, hat in seinen Einschätzungen ebenfalls diese Regelung empfohlen. Mit seiner Verfügung bestätigt Regierungsrat Paul Winiker diese Massnahme formell.
Keine Suspendierung im Amt
Von einer Einstellung im Arbeitsverhältnis («Suspendierung im Amt») sieht Regierungsrat Paul Winiker ab. Und zwar aus diesen Gründen:
• | Die Schweizerische Strafprozessordnung hält fest, dass jede Person bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). |
• | Eine Einstellung im Arbeitsverhältnis könnte potenziell den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzen. Dies wäre eine massive Einschränkung in der Funktion und könnte als Vorverurteilung wahrgenommen werden. |
• | Eine Einstellung im Arbeitsverhältnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens hätte ausserdem zur Folge, dass beide Kaderleute der Luzerner Polizei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht mehr in ihrer Funktion tätig sein könnten. Zum heutigen Zeitpunkt liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, die eine derart einschneidende Massnahme rechtfertigen würden. |
Unter Würdigung dieser drei wesentlichen Punkte und im Sinne einer weiterhin gut funktionierenden und vertrauenswürdigen Luzerner Polizei hat Regierungsrat Paul Winiker von dieser einschneidenden Massnahme abgesehen. Die beiden Angeschuldigten haben die Verfügung der vorsorglichen Massnahmen akzeptiert, sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Anhang
Video- und Audiobotschaft von Regierungsrat Paul Winiker[content_block id=29782 slug=ena-banner]