Die Kommission Justiz- und Sicherheit JSK des Kantonsrates unterstützt die vom Regierungsrat beantragte Erklärung der Teilungültigkeit und Verlängerung der Frist für die Erarbeitung eines Gegenentwurfs. Für den Fall einer Ablehnung der Fristverlängerung durch den Kantonsrat beantragte die JSK eine Ablehnung der Gesetzesinitiative.
Die JSK hat unter dem Vorsitz von Präsident Patrick Hauser (FDP. Die Liberalen, Luzern) die Botschaft zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses zur Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» vorberaten. Der Regierungsrat forderte eine teilweise Ungültigerklärung der Initiative, weil gewisse Elemente mit den Grundrechten im Konflikt stehen. Die gültigen verbleibenden Elemente der Initiative erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend. Er möchte daher einen Gegenentwurf ausarbeiten und beantragt hierfür eine Fristverlängerung um ein Jahr. Hierüber hat die JSK eine längere Diskussion geführt.
Die JSK erachtet es als grundsätzlich wichtig und richtig, dass Maßnahmen gegen Fan-Gewalt erarbeitet und umgesetzt werden. Allerdings bestehen innerhalb der Kommission inhaltliche Differenzen, wie das Ziel zu erreichen sei. Die von der Mitte des Kantons Luzern eingereichte kantonale Gesetzesinitiative mit dem Titel «Gegen Fan-Gewalt» verlangt eine Ergänzung des Gesetzes über die Luzerner Polizei in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Die Änderungsvorschläge betreffen Fußball- und Eishockeyspiele der jeweils obersten Spielklasse der Männer, wobei es insbesondere um den Zugang zum Stadion, die An- und Rückreise der Fans oder die Konsequenzen im Fall von Sachbeschädigungen oder Ausschreitungen geht. Diese Klagen tangieren zahlreiche Bestimmungen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen („Hooligan-Konkordat“), weshalb diese Klagen aufgrund eines Rechtsgutachtens teilweise gegen höheres Recht verstoßen. Der Regierungsrat forderte daher, die Initiative als teilungültig zu erklären. Der gültig verbleibende Teil der Initiative stellt dennoch noch ein sinnvolles Ganzes dar und verdeutlicht den Zweck, schärfere Maßnahmen gegen Fan-Gewalt umzusetzen. Die gültigen Bestimmungen des Initiativtextes möchte der Regierungsrat daher in national koordinierte Maßnahmen einbetten und mit wirksamen lokalen Maßnahmen ergänzen, was in einem Gegenentwurf münden soll. Hierfür beantragte der Regierungsrat eine Fristverlängerung.
Die JSK hat sich über die Auswirkung verschiedener Vorgehensweisen informieren lassen. Die JSK sprach sich großmehrheitlich dafür aus, die Teilungültigkeit der Initiative zu unterstützen. Nach längerer Diskussion betreffend Sinn und Notwendigkeit eines Gegenvorschlags und entsprechender Fristverlängerung sprach sich die Kommission mehrheitlich dafür aus. Für den Fall, dass der Kantonsrat sich gegen einen Gegenvorschlag ausspricht, muss er sich für die Annahme oder Ablehnung der Initiative aussprechen und es folgt eine baldmöglichste Volksabstimmung. Für diesen Fall beantragte die JSK dem Kantonsrat mit knapper Mehrheit eine Ablehnung der Gesetzesinitiative.
Die Beratung der Botschaft erfolgt in der September-Session des Kantonsrates