JSK für zusätzliche Richterstellen beim Kantonsgericht

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Luzerner Kantonsrat Symbolbild

Die Kommission Justiz- und Sicherheit JSK des Kantonsrates unterstützt die vom Regierungsrat beantragte Erhöhung der Stellenprozente beim Kantonsgericht um 400 Prozent. Die Kommission wird auch eine Überprüfung der Möglichkeit zur Flexibilisierung der Pensen bei den Richterstellen beantragen.

Die JSK hat unter dem Vorsitz von Präsident Patrick Hauser (FDP.Die Liberalen, Luzern) die Botschaft B 31 (Erhöhung der Zahl und des Beschäftigungsgrades der Mitglieder des Kantonsgerichtes) vorberaten. Dabei geht es um eine Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes. Die JSK erachtet die seit 28 Jahren unveränderten 2050 Stellenprozente für Richterinnen und Richter nicht mehr als angemessen. Dies, weil sich die Fallzahlen in den letzten dreissig Jahren massiv erhöht und die Komplexität der Verfahren erheblich zugenommen haben. Die aktuelle Geschäftslast übersteigt die vorhandenen Ressourcen, was zu einem starken Anstieg der Pendenzen führt und dadurch die Verfahrensdauern verlängert. Auch der Ausbau der Strafverfolgungsbehörden führt zu einer zusätzlichen Belastung mit aufwendigen Prozessen. Trotz interner Massnahmen nehmen Pendenzen und Verfahrensdauern zu, wodurch eine gesetzeskonforme Bearbeitung der Fälle, insbesondere in Strafberufungsverfahren, mit den aktuellen Ressourcen nicht mehr gewährleistet ist.

Die JSK ist mit einer Erhöhung um 400 Stellenprozente einstimmig einverstanden. Das Kantonsgericht wird damit zusätzlich drei vollamtliche und zwei hauptamtliche Richterstellen schaffen können. Die zusätzlichen Stellen verursachen Mehrkosten von rund 1,14 Millionen Franken jährlich und erfordern eine Anpassung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes. Die JSK hat sich auch darüber beraten, ob der gesellschaftlichen Entwicklung dadurch Rechnung zu tragen sei, dass eine vermehrte Flexibilisierung bei den Pensen der Richterinnen und Richter anzustreben ist. Ein Antrag für eine Anpassung in der vorliegenden Botschaft fand jedoch keine Mehrheit, allerdings beschloss die JSK, dem Kantonsrat ein Kommissionspostulat einzureichen. Mit diesem soll der Regierungsrat beziehungsweise das Kantonsgericht beauftragt werden, eine Teilrevision des Justizgesetzes sowie anderer relevanter Erlassbestimmungen zu prüfen und einen Entwurf vorzulegen, der dem Kantonsgericht und den Erstinstanzlichen Gerichten mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitsstrukturen und Einsatzplanung ermöglicht.

Die Beratung der Botschaft erfolgt in der Oktober-Session des Kantonsrates.