JSK unterstützt neues Ordnungsbussenrecht

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Gesetzesänderungen zur Einführung des neuen eidgenössischen Ordnungsbussenrechts auf den 1. Januar 2020. Die Kommission Justiz und Sicherheit JSK unterstützt die Anpassungen. Die grundsätzlich der Luzerner Polizei vorbehaltene Kompetenz zum Erteilen von Bussen soll in gewissen Fällen anderen Verwaltungseinheiten zukommen.

Die JSK hat die Botschaft zum neuen Ordnungsbussenrecht (B 161) vorberaten, die Anpassungen der luzernischen Straf- und Zuständigkeitsbestimmungen vorsieht. Hintergrund ist, dass der Bund neu neben Übertretungen des Strassenverkehrs- und des Betäubungsmittelrechts auch Ordnungsbussen bei Übertretungen des Ausländer- und Asylrechts, des Naturschutz- und Umweltrechts, des Waffen-, des Schifffahrts-, des Gesundheits- und des Gewerberechts vorsieht. Der Bundesrat hat im Januar 2019 die Ordnungsbussenverordnung beschlossen. Darin sind die Übertretungstatbestände, welche mit Ordnungsbusse bestraft werden, und die anzuwendenden Bussentarife einzeln aufgeführt.

Im Vergleich zum ordentlichen Strafverfahren ist das Ordnungsbussenverfahren für die beschuldigte Person einfacher und kostengünstiger, da keine Verfahrenskosten anfallen. Im Kanton Luzern ist vorgesehen, dass die Kompetenz, Ordnungsbussen zu erheben, ausser den Organen der Luzerner Polizei neu den Fachbearbeiterinnen und -bearbeitern des Amtes für Migration und den kantonalen Fischereiaufseherinnen und -aufsehern sowie vermehrt den kantonalen Wildhüterinnen und -hütern zukommen. Neben der bundesrechtlichen wird auch die kantonale Bussenliste im Jagdrecht angepasst. Wie im Bundesrecht soll das unberechtigte Pflücken wildwachsender Pflanzen, die besonders geschützt sind, ein Ordnungsbussentatbestand werden. Entsprechend den Naturschutz- und Waldvorschriften soll auch die Missachtung des Leinenzwangs in den übrigen Gebieten nach der Verordnung über das Halten von Hunden ein Ordnungsbussentatbestand werden. Diese Änderungen sind im Anschluss an die Gesetzgebung vom Regierungsrat zu beschliessen. Die JSK hat die Anpassungen einstimmig gutgeheissen.

Der Kantonsrat wird die Gesetzesanpassungen voraussichtlich an der Juni Session beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]