Südlich von Malters hat die kantonale Wildhut einen männlichen Jungluchs wieder ausgewildert. Das verwaiste Tier wurde im Herbst 2018 im Keller eines Gebäudes in Malters aufgefunden und anschliessend zur Betreuung in den Tierpark Goldau gebracht. Ob sich der mit einem Senderhalsband bestückte Luchs in der wiedergewonnenen Freiheit durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.
Ein junger Luchs wurde vor einigen Tagen in die Freiheit entlassen. Das gesunde und vitale Männchen trägt ein Senderhalsband. Damit kann im Idealfall während zwei Jahren das Verhalten des Tiers nach der Auswilderung überwacht werden. Anhand der bisher registrierten Bewegungen, zeigt das Tier ein normales Aktivitätsmuster. Es erkundet seinen neuen Lebensraum. Eine Wiederauswilderung birgt jedoch verschiedene Gefahren, beispielsweise durch andere territoriale Luchse, fehlenden Jagderfolg oder den Strassen- und Bahnverkehr. Anhand der Senderdaten ist dem Luchs seit der Freilassung offenbar noch keinen Riss eines grösseren Beutetieres gelungen. Die Auswilderung kann aus ökologischer Sicht erst dann als Erfolg bezeichnet werden, wenn der Jungluchs in freier Wildbahn überlebt und sich fortpflanzt.
Das junge Männchen konnte Anfang Oktober 2018 in Malters von der Wildhut eingefangen werden. Es war Tage zuvor mehrmals gesichtet worden und vor dem Einfang in der Waschküche eines Hauses untergekrochen. Die Fürsorge für das streng geschützte Tier gehört zu den Pflichtaufgaben der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) als zuständige kantonale Jagdbehörde. Sie entschied, das eingefangene Tier zur Pflege zu übergeben. Glücklicherweise konnte im Tierpark Goldau ein entsprechender Platz gefunden werden. Die Aufzucht eines Wildfangs gilt als schwierig. Sie verlief in diesem Fall aber ohne Zwischenfälle, so dass eine Wiederauswilderung möglich wurde. Der Jungluchs ist jetzt in einem Alter, in dem er auch unter normalen Umständen selbständig in der Wildbahn überleben müsste.
Anhand von untersuchten Blutproben wurde festgestellt, dass das Jungtier aus Malters genetische Spuren aus der Jurapopulation aufweist. Das heisst, eines der Eltern- oder Grosselterntiere stammt aus dem Jura. Bisher konnten in der Luchs-Alpenpopulation keine genetischen Spuren von Jura-Luchsen festgestellt werden. Das Jungtier von Malters ist der erste sichere Nachweis, dass ein Tier aus dem Jura seine Erbanlagen in die Alpenpopulation einbringen konnte. Dieser Befund gibt der Widerauswilderung des Jungluchses von Malters wildtierbiologisch eine besondere Wichtigkeit.
Für die Verwendung mit Quellenangabe im Rahmen der Berichterstattung zu dieser Medienmitteilung, werden folgende Fotos zur Verfügung gestellt.
Quelle: Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern
Der Luchs in der Schweiz
Im 19. Jahrhundert wurde der Luchs in der Schweiz ausgerottet. Im Jahr 1970 erteilte der Bundesrat dem Kanton Obwalden erstmals die Bewilligung zum Aussetzen von Luchsen. In den vergangenen 50 Jahren haben sich Populationen im Jura und im Alpenraum etabliert. Die Bestände und ihre Entwicklung werden mit Fotofallen-Monitorings überwacht.
Anhang
Foto 1: Das Jungtier balanciert über die Planken durch das Gehege.
Foto 2: Mit dem Zug am präparierten Beutetier hat der Luchs selbst die Kastenfalle und seinen Fang ausgelöst.
Foto 3: In der Tierarztpraxis des Tierparks Goldau wird dem narkotisierten Tier das Senderhalsband angepasst.
Foto 4: Das noch narkotisierte Tier wird in Goldau in die Transportkiste verladen und für den Transport zum Auswilderungsort bereitgemacht.
Foto 5: In der Transportkiste wird der Jungluchs die letzten Meter zum Auswilderungsort getragen.
Foto 6: Der letzte Blick aus der Gefangenschaft; unmittelbar vor der Wiederauswilderung im Raum Malters.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]