Die Anschaffung einer neuen Schuladministrationssoftware ist vom Luzerner Kantonsrat am ersten Tag der Juni-Session 2024 bewilligt worden. Zudem wurde über die Steuerbefreiung für die Halterinnen und Halter von Assistenzhunden entschieden und in zweiter Beratung die Änderung des Energiegesetzes genehmigt.
Die Volksschulen im Kanton Luzern erhalten eine einheitliche Schuladministrationssoftware. Der Kantonsrat hat dem Sonderkredit von 8,76 Millionen Franken für das Projekt «StabiLU» zugestimmt (B20). Das Projekt wurde gemeinsam mit den Luzerner Gemeinden lanciert. An vielen Luzerner Volksschulen ist heute ein über zwanzigjähriges Schulverwaltungsprogramm im Einsatz, welches den aktuellen Ansprüchen nicht mehr genügt. Gleichzeitig genehmigte der Kantonsrat die Abrechnung über 1,68 Millionen Franken für das abgebrochene Vorgänger-Projekt Educase (B19).
Steuerbefreiung für Herdenschutzhunde prüfen
Halterinnen und Halter von Assistenzhunden sollen keine Hundesteuer mehr bezahlen. Aktuell beträgt die Steuer 120 Franken jährlich. Der Kantonsrat hat in erster Beratung das Gesetz über das Halten von Hunden geändert (B18). Entgegen dem Antrag der Regierung verzichtete das Parlament aber auf eine Steuerbefreiung für Therapiehunde mit der Begründung, dass deren Halterinnen und Halter für den Einsatz ihrer Hunde entlohnt werden. Überprüfen will die zuständige Kommission für die zweite Beratung, ob künftig für Herdenschutzhunde ebenfalls eine Steuerbefreiung gelten soll.
Ausbau der Solarenergie
In zweiter Beratung hat der Kantonsrat den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energie bestätigt und das Energiegesetz (B17) angepasst. Im Fokus dieser Gesetzesänderung steht die Photovoltaik, künftig muss das Potential für die Stromerzeugung mit Solarpanels auf Hausdächern angemessen genutzt werden (Video).
Genehmigt hat der Luzerner Kantonsrat die Fusion der beiden Gemeinden Honau und Root (B22).
Anhang
Kurzprotokoll
Liste der neu eröffneten Vorstösse
Video Änderung des Energiegesetzes
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