Der Luzerner Regierungsrat hat bezüglich Kaminfeger zwei Verordnungsänderungen beschlossen: Zum einen wird nach fast 10 Jahren der Stundentarif per Herbst 2016 auf das Niveau der umliegenden Kantone angehoben. Zum anderen werden die Kaminfegerkreise aufgrund der veränderten Auftragslage ab 1. Juli 2017 um einen auf 18 reduziert und teilweise neu geordnet.
Seit 2007 ist der Kaminfegertarif im Kanton Luzern auf 72 Franken pro Stunde festgelegt. Auf 1. Oktober 2016 – also rund zehn Jahre nach der letzten Anpassung – sollen nun die Kaminfeger 79.80 Franken pro Stunde in Rechnung stellen können. Nach einer Vernehmlassung bei den wichtigsten Interessengruppen hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung angepasst. Die Mehrheit der Kantone, die einen Kaminfegertarif kennen, hat bereits heute Stundenansätze zwischen 78 und 81 Franken festgelegt. Damit können Luzerner Kaminfeger künftig einen ähnlichen Tarif verrechnen wie ihre Kollegen in den angrenzenden Kantonen.
Neueinteilung der Kaminfegerkreise
Neben der Tarifanpassung werden die Kaminfegerkreise im Kanton Luzern ab 1. Juli 2017 um einen Kreis reduziert. Neu sind die Gemeinden in 18 Kreise eingeteilt. Die Gemeinden des Kreises 21 – Knutwil, Reiden, Triengen und Wikon – werden auf zwei bestehende Kreise aufgeteilt. Die Reduktion der Kreise ergibt sich zum einen aus dem generellen Arbeitsrückgang in der Branche, weil heute vermehrt alternative Heizsysteme zum Einsatz kommen. Zum anderen geht der heute für den Kreis 21 zuständige Kaminfegermeister per 2017 in Pension.
Mit dem Ziel einer gleichmässigeren Auslastung der verschiedenen Kreise hat der Regierungsrat zudem die Gemeinden Altbüron, Altishofen, Ebersecken, Grosswangen und Mauensee je einem anderen Kreis zugeteilt.
Neuwahlen der Kreisverantwortlichen trotz laufender Gesetzesrevision
Im Rahmen derRevision des Gesetzes über den Feuerschutz prüft eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe unter anderem auch die Aufhebung des Kaminfegermonopols. Der Entwurf der Gesetzesänderungen soll 2017 in die Vernehmlassung gegeben werden. Zugleich sind die Kaminfegermeister turnusgemäss per 1. Juli 2017 neu zu wählen. Weil zu erwarten ist, dass die Gesetzesrevision bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen nicht abgeschlossen werden kann, wird die Ausschreibung der Kaminfegermeister für die neue Amtsdauer bereits im Herbst 2016 vorgenommen.[content_block id=29782 slug=ena-banner]