Als erster Kanton führte Luzern im Juli 2017 in der Gesundheitsversorgung «ambulant vor stationär» ein. Die neuesten Auswertungen für das Jahr 2018 zeigen: Der Kanton hat die gesteckten Ziele erreicht und teils übertroffen. Die stationären Behandlungen und Untersuchungen gingen bei den gelisteten Eingriffen um über 50 Prozent zurück. Die Einsparungen liegen mit 3,2 Millionen Franken über den geschätzten 3 Millionen Franken. Mehrkosten für die Grundversicherung entstanden keine.
Der Kanton Luzern will unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermeiden. Deshalb bezeichnete er als erster Kanton eine Liste von Eingriffen und Behandlungen, die seit Juli 2017 nur noch dann vom Kanton mitfinanziert werden, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht ambulant durchgeführt werden können. Patientinnen und Patienten können dank «ambulant vor stationär» rascher nach Hause. Zudem werden die Gesundheitskosten entlastet, da ambulante Behandlungen günstiger sind als stationäre.
Die neueste Auswertung für das Jahr 2018 zeigt: Die gesteckten Ziele wurden erreicht oder gar übertroffen. Analysiert wurden die Eingriffe bei Erwachsenen ohne Begleiterkrankungen. Die stationären Behandlungen gingen 2018 bei den definierten Eingriffen um über die Hälfte (52,2 Prozent) zurück, im Vergleich zu 2016. Es wurden über 1000 stationäre Fälle weniger registriert als 2016. Dies entspricht Einsparungen von 3,2 Millionen Franken. Gerechnet hat der Kanton bei der Einführung mit einem jährlichem Sparpotential von 3 Millionen Franken.
Die Spitäler haben auch zusätzliche Fälle ambulant behandelt, die vom Kanton nicht überprüft wurden. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Spitäler ihre neu vorhandenen ambulanten Kapazitäten nutzen und mit zunehmender Erfahrung weitere Patientengruppen ambulant behandeln. Zählt man diese zusätzlichen Fälle dazu, wurden 2018 über 1200 Fälle in den ambulanten Bereich verlagert. Damit wurden Einsparungen von über 4,4 Millionen Franken erzielt – bei gleicher Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung.
Keine Mehrbelastung der Grundversicherung
«Die zahlenmässig stärkste Verlagerung von stationär zu ambulant sind bei den Kniespiegelungen, den Leistenbrüchen und bei den Behandlungen von Krampfadern auszumachen», sagt Dr. med. Christos Pouskoulas, Leiter Gesundheitsversorgung der Dienststelle Gesundheit und Sport. Bei den Herzkatheteruntersuchungen, der Behandlung von Hämorrhoiden, Nierensteinzertrümmerungen, Metallentfernungen und bei Eingriffen an der Gebärmutter zeigen sich ebenfalls grosse relative Rückgänge zwischen 38 und 89 Prozent. Dr. med. Pouskoulas: «Die Auswertung zeigt, dass eine Verlagerung dieser Eingriffe von stationär zu ambulant ohne Nachteile für die Patientinnen und Patienten möglich ist. Ebenso kommt es zu keiner Mehrbelastung für die Grundversicherung.»
Gleichzeitig seien die nicht gelisteten stationären Eingriffe im selben Zeitraum um über 500 Fälle zurückgegangen, trotz einem leichten Bevölkerungswachstum und einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung. «Damit zeigt sich, dass die Spitäler den eingeschlagenen Weg der ambulanten Versorgung konsequent weitergehen, was ein Ziel der Massnahme war», so Dr. med. Pouskoulas.
Gesundheitsdirektor Guido Graf: «Ambulant vor stationär ist ein grosser Erfolg»
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes, freut sich über die positive Bilanz. «Ambulant vor stationär ist ein grosser Erfolg», sagt er. «Wir sparen Gesundheitskosten, ohne Abstriche in der Qualität der Gesundheitsversorgung zu machen und ohne die Krankenkassen und somit die Prämienzahler mehr zu belasten.» Den eingeschlagenen Weg wolle man fortsetzen. Es gelte, das Erreichte zu bewahren und dort, wo es sinnvoll ist, eine massvolle Erweiterung der Liste sorgfältig zu prüfen. Graf sagt: «Das Potential ist noch nicht ausgeschöpft. Die Entwicklung zu mehr ambulanter Medizin wird weitergehen. Damit «ambulant vor stationär» ein Erfolg bleibt, braucht es entsprechende Anpassungen bei der Spitalplanung und betriebswirtschaftlich berechnete, faire Preise.»
Kantonale Liste ist umfassender
Seit dem 1. Januar 2019 werden auf nationaler Ebene sechs Gruppen von operativen Eingriffen nur noch bei ambulanter Durchführung von der Krankenkasse vergütet. Ausnahmen gilt es zu begründen. Die Liste des Kantons Luzern umfasst alle Eingriffe des Bundes, ist jedoch umfassender. Mehr Informationen unter folgendem Link.
Bereits sechs Monate nach der Einführung von «ambulant vor stationär» zeigte eine erste Auswertung eine positive Bilanz: Innerhalb des ersten Halbjahres (Juli-Dezember 2017) waren die stationären Behandlungen und Untersuchungen um 26 Prozent zurückgegangen. Die Einsparungen lagen bei 1,5 Millionen Franken.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]