Kanton Luzern beantragt Anpassungen am Perimeter der Agglomerationsprogramme Luzern und AareLand

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Luzerner Staatskanzlei

Mit der Aufnahme der Gemeinden Sursee, Oberkirch und Schenkon in das Agglomerationsprogramm Luzern der 5. Generation will der Kanton den Raum Sursee und dessen Bedeutung als zweites kantonales Zentrum stärken. Ergänzend dazu beantragt er für einzelne Gemeinden weitere Anpassungen am Perimeter der «beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen» beim Bundesamt für Raumentwicklung.

Bevor die Arbeiten am Agglomerationsprogramm der 5. Generation beginnen, hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Kantone bzw. die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme eingeladen, den Perimeter der «beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen» (BeSA) zu überprüfen. Das Bundesamt für Raumentwicklung hält fest, dass grundsätzlich nur punktuelle Anträge auf Neuaufnahme oder Streichung berücksichtigt werden, die zudem räumlich kohärent begründet sein müssen. Die Agglomerationen sollen sich schweizweit höchstens marginal ausdehnen.

Gemeinsam mit den Nachbarkantonen Aargau und Solothurn sowie den betroffenen Regionalen Entwicklungsträgern, Städten und Gemeinden hat der Kanton Luzern die Überprüfung vorgenommen und beantragt mehrere Anpassungen am BeSA-Perimeter der Agglomerationsprogramme Luzern und AareLand.

Wichtiges Zentrum im Kanton stärken
Teil der beim Bundesamt für Raumentwicklung eingegebenen Anpassungen ist die Aufnahme der Stadt Sursee sowie der Gemeinden Oberkirch und Schenkon in den BeSA-Perimeter, zugehörend zum Agglomerationsprogramm Luzern. Die Gemeinden Geuensee, Knutwil und Mauensee sollen zudem in den Betrachtungsperimeter einbezogen werden. Die Stadt Sursee mit den umliegenden Gemeinden bildet auch gemäss kantonalem Richtplan ein wichtiges, stark wachsendes Zentrum und ist mit den entsprechenden Herausforderungen in den Bereichen Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung konfrontiert. In den vergangenen Jahren hatte der Bund den Einbezug der genannten Gemeinden in die Perimeter der Agglomerationsprogramme nicht unterstützt. Mit der aktuellen Überprüfung des BeSA-Perimeters eröffnet sich nun aber diese Chance. Weiter sollen die Luzerner Gemeinden Reiden und Dagmersellen als Teil des Agglomerationsprogramms AareLand in den BeSA-Perimeter einbezogen werden.

Der Kanton Luzern beantragt beim Bundesamt für Raumentwicklung ausserdem folgende BeSA-Perimeteranpassungen:

  • Stadt Sempach: Aufgrund der dichten Struktur sowie der Lage zwischen der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Sempach-Station und dem Autobahnanschluss Sempach ergeben sich besondere Herausforderungen für die weitere Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Die Stadt Sempach soll deshalb in den BeSa-Perimeter aufgenommen werden.
  • Gemeinde Hildisrieden: Aufgrund der Lage und der vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen stellen sich hier kaum Herausforderungen für die Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Die Gemeinde soll deshalb aus dem BeSA-Perimeter entlassen werden.
  • Gemeinde Meierskappel: Neue Zuordnung zum Agglomerationsprogramm Luzern statt wie bisher Zug.
  • Gemeinde Hergiswil NW: Neue Zuordnung zum Agglomerationsprogramm Stans statt wie bisher Luzern.

    Alle anderen Städte und Gemeinden des Agglomerationsprogramms Luzern – nämlich Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Eschenbach, Gisikon, Honau, Horw, Inwil, Kriens, Küssnacht SZ, Luzern, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Rain, Root, Rothenburg und Udligenswil – sind bereits vom BeSA-Perimeter des Bundes erfasst, was unverändert bleiben soll. Das gilt auch für die Gemeinde Wikon als Teil des Agglomerationsprogramms AareLand.

    Das Bundesamt für Raumentwicklung informiert die Kantone voraussichtlich im Herbst 2022 über den angepassten Perimeter der Agglomerationsprogramme der 5. Generation.

    Der Kanton Luzern ist überzeugt, mit den beantragten Anpassungen des BeSA-Perimeters den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und für die nächste Generation der Agglomerationsprogramme gut gerüstet zu sein.


    Agglomerationsprogramme
    Mit einem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsherausforderungen der Agglomeration angegangen. Die Massnahmen unterstützen insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung nach innen. Sie entlasten die Städte und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und schonen die Umwelt. Der Bund unterstützt Verkehrsinfrastrukturmassnahmen mit gutem Kosten-Nutzenverhältnis mit Beiträgen zwischen 30 und 50 Prozent. Das Agglomerationsprogramm Luzern wird vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbunds Luzern erarbeitet und koordiniert, das Agglomerationsprogramm AareLand von den Kantonen Aargau, Solothurn und Luzern.

    Die Agglomerationsprogramme der 4. Generation enthalten Massnahmen, welche im Zeitraum 2024 bis 2028 realisiert werden. Die 5. Generation mit den nun beantragten Perimeteranpassungen betrifft Umsetzungen ab 2028.

    Weitere Informationen zu den Agglomerationsprogrammen:
    agglomerationsprogramm.lu.ch und aareland.ch


    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Lebensqualität[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]