Kanton Luzern beauftragt den Kanton Aargau mit dem Vollzug im Bereich der Tankanlagen

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Luzerner Staatskanzlei

Die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau übernimmt ab dem 1. Januar 2021 den Vollzug im Bereich der Tankanlagen für den Kanton Luzern. Die Regierungsräte der beiden Kantone haben einer entsprechenden Leistungsvereinbarung zugestimmt. Der Kanton Luzern sieht darin die Chance, interkantonal Synergien zu nutzen und einen effizienten und zukunftssicheren Vollzug des Umweltrechts zu gewährleisten.

Der Vollzug im Bereich der Tankanlagen richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) und ist schweizweit weitgehend einheitlich organisiert. Gemäss GSchG müssen die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen Bauten und Apparate erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden. Die Aufgaben der für den Vollzug zuständigen kantonalen Fachstellen umfassen die Bewilligung von Tankanlagen, die Sicherstellung der periodischen Überprüfung der kontrollpflichtigen Tankanlagen und Sicherheitseinrichtungen, die Führung des Tankkatasters, die Erteilung von Katasterauskünften und die Unterstützung von Privaten und Planern in spezifischen Fachfragen.

Im Kanton Luzern wird der Vollzug durch die Dienststelle Umwelt und Energie des Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements (BUWD) sichergestellt. Der Vollzugsaufwand im Tankbereich ist rückläufig, da längerfristig Heizöl-Tankanlagen vermehrt durch alternative Heizsysteme im Rahmen der Klimaschutzanstrengungen und des technologischen Wandels ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es für die kantonalen Fachstellen zunehmend schwieriger, qualifiziertes Fachpersonal für den Tankvollzug zu rekrutieren.

Für Luzerner Eigentümer bleiben die Ansprechpartner gleich
Der Kanton Luzern hat deshalb im Rahmen einer Neuorganisation beschlossen, den Vollzug im Fachbereich Tankanlagen der Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau zu übertragen. Aufgrund des langjährigen fachlichen Austauschs zwischen den beiden Fachstellen Tankanlagen und des dadurch weitgehend harmonisierten Vollzuges (u.a. gleiche IT-Lösung) verfügt der Kanton Aargau über alle erforderlichen Kompetenzen, um die Vollzugsaufgaben der Dienststelle Umwelt und Energie Luzern zu übernehmen. Die Bewilligung von Anlagen verbleibt aus rechtlichen Gründen beim Kanton Luzern. Für Eigentümer einer Luzerner Tankanlage ändert sich grundsätzlich nichts. Sämtliche Serviceleistungen des Vollzugs, wie Auskünfte, Aufforderungen und Beratung zu den Ausführungsbestimmungen stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Ansprechpersonen sind über die beiden Dienststellen erreichbar wie auch direkt über die Kontaktdaten der entsprechenden Vollzugsdokumente und der Homepage.

Für beide Kantone bietet diese Lösung die Chance, langfristig die Fachkompetenz und ein hohes Dienstleistungsniveau gegenüber der Bevölkerung und Wirtschaft trotz des sinkenden Bestandes an Tankanlagen aufrechtzuhalten. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Kantone bestand bereits.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Innovation

 

  • Luzern steht für Nachhaltigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]