Kanton Luzern optimiert die Arbeitsintegration

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe im Kanton Luzern arbeiten künftig enger zusammen. Das Ziel: Von Arbeitslosigkeit betroffene Personen schneller und nachhaltiger in den Arbeitsmarkt integrieren. Im Zentrum steht die Idee, dass die Klientinnen und Klienten von der jeweils kompetentesten Stelle unterstützt werden. Das Pilotprojekt startet am 1. November 2018.

Stellensuchende mit gesundheitlichen Einschränkungen oder schwierigen Belastungssituationen finden weniger gut Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe im Kanton Luzern wollen für diese Menschen ihre Partnerschaft stärken und bestehende Synergien besser nutzen.

Zukünftig ist es möglich, dass diejenige Institution, welche für die vorliegende Problematik über die besten Kompetenzen verfügt, die Fallführung sicherstellt – unabhängig vom Leistungsanspruch. Damit sollen betroffene Personen schneller und nachhaltiger in den Arbeitsmarkt integriert werden. «Von dieser effizienteren Eingliederung profitiert nicht nur jede Klientin und jeder Klient, sondern auch die Gesellschaft, indem Kosten für die Sozialleistungen gespart werden», sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Schlanke Strukturen
Die klientenorientierte Fallführung erfolgt ohne strukturelle Anpassungen und möglichst schlank und pragmatisch. Zusätzliche personelle Ressourcen sind vorerst nicht vorgesehen. Notwendige Massnahmen werden weiterhin von derjenigen Institution finanziert, bei welcher die betroffene Person zum Leistungsbezug berechtigt ist. Eine vorgeschlagene Massnahme bedingt immer eine Kostengutsprache der zuständigen Stelle.

Das Pilotprojekt startet am 1. November 2018 und endet am 30. September 2022. Es wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterstützt.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]