Im Kanton Luzern soll künftig ein partielles Bettelverbot gelten. Das Betteln ganz zu verbieten, ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr zulässig. Der Kanton Luzern will deshalb das Übertretungsstrafgesetz anpassen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis Ende April 2024.
Die Schweiz hat mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen. Zum diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil 14065/15 vom 19. Januar 2021. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Das Urteil hat Konsequenzen für den Kanton Luzern. Das heute faktisch bestehende Bettelverbot ist nicht mehr zulässig. Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Wer in organisierter Art und Weise bettelt, andere Personen zum Betteln schickt oder täuschende oder unlautere Methoden beim Betteln anwendet, soll ebenfalls bestraft werden.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen dazu sind online verfügbar, das Verfahren dauert bis zum 30. April 2024.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]