Kanton Luzern setzt auf bewährte Eignerstrategie der LUKB

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Luzerner Staatskanzlei

Mit der Eignerstrategie konkretisiert der Kanton seine im Gesetz vorgesehene Funktion als Mehrheitsaktionär der Luzerner Kantonalbank AG (LUKB). Das Kernstück bildet die Erwartungen des Kantons als Hauptaktionär gegenüber dem Stammhaus und dem Konzern LUKB. Ferner berücksichtigt der Kanton als Mehrheitsaktionär in der Eignerstrategie die unternehmerischen Freiheiten der LUKB, um optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zu schaffen.

Im Rahmen des Beitrags- und Beteiligungscontrollings überprüft und aktualisiert der Kanton Luzern seine Eignerstrategien im Rhythmus von vier Jahren. In Bezug auf die LUKB verzichtet der Kanton Luzern auf grundsätzliche Änderungen und setzt somit die bisherige, bewährte Strategie aus dem Jahre 2017 fort. Dies bedeutet auch, dass der Kanton Luzern an seiner aktuellen Beteiligung von 61,5 Prozent (5’225’590 Aktien per 1.1.2021) festhalten will. Insofern versteht sich die Eignerstrategie 2021 als Bestätigung der bisherigen Strategie der LUKB und ihrer Geschäfts- und Vergütungspolitik.

Durch die Veröffentlichung der Eignerstrategie fördert der Regierungsrat die Transparenz, schafft Sicherheit und Berechenbarkeit, sei es gegenüber dem Kantonsrat, der Luzerner Bevölkerung, dem Kapitalmarkt aber auch den Organen der Bank.

Anhang
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