Der Challenge-League-Club SC Kriens und der Kanton Luzern schliessen eine Vereinbarung über die Abgeltung der Polizeieinsätze bei Fussballspielen ab. Analog dazu besteht seit 2010 eine Regelung mit dem Super-League-Club FC Luzern. Die Vereinbarung mit dem SC Kriens sieht gestützt auf die Aufwendungen des Vorjahres einen Kostenersatz von 10’000 Franken für das laufende Jahr vor.
Fussballspiele der obersten Ligen kommen nicht ohne Polizeipräsenz aus. Der Kanton Luzern hat seit 2010 eine Vereinbarung über die Abgeltung der Polizeikosten mit dem FC Luzern geschlossen und per Ende 2015 erneuert. Gleiches hat er nun auch mit dem SC Kriens gemacht: Der Challenge-League-Club spielt seit zwei Jahren in der zweitobersten Liga und nimmt polizeiliche Leistungen in Anspruch. Gemäss der nun geschlossenen Vereinbarung beteiligt sich der SC Kriens im Jahr 2019 mit 10’000 Franken an den Sicherheitskosten. Der Betrag wurde für 2019 auf der Basis der Vorjahressaison erhoben. Gestützt auf die Verordnung über den Gebührenbezug der Luzerner Polizei hat der SC Kriens für einen Kostendeckungsbetrag von 50 Prozent der Sicherheitskosten aufzukommen.
Dynamische Kostenbeteiligung
Die Bemessung des Kostenersatzes richtet sich jeweils nach den Kosten des Vorjahres. Wenn sich der Aufwand der Polizei innert Jahresfrist verringert, schlägt sich dies auch im darauffolgenden Jahr zu Buche, indem die Kostenbeteiligung sinkt. Im umgekehrten Fall – bei höherem polizeilichen Aufwand – würde die Kostenbeteiligung entsprechend ansteigen. Massgebend ist hierbei das Kalenderjahr. Wie der FC Luzern kann auch der SC Kriens pro Heimspiel von einer unentgeltlichen Grundversorgung von 200 Einsatzstunden profitieren.
Weiter kann der Challenge-League-Club eine Reduktion um 2500 Franken geltend machen, sofern es weder innerhalb noch ausserhalb des Stadions zu Ausschreitungen kommt. Beide Vertragsparteien können ausserdem beantragen, dass pro Kalenderjahr Investitionen von maximal 5000 Franken in die Sicherheits-Infrastruktur getätigt und vom Kostendeckungsbeitrag in Abzug gebracht werden können. Die Vereinbarung regelt zudem den Kostenersatz bei Spielen ausserhalb des Meisterschaftsbetriebs, bei denen der Aufwand die unentgeltliche Grundversorgung übersteigt – beispielsweise Cup- oder Freundschaftsspiele.
Vereinbarung gilt bereits für das laufende Jahr
Am 13.11.2019 haben die Vertragspartner, Regierungspräsident Paul Winiker für den Kanton Luzern und Präsident Werner Baumgartner für den SC Kriens, die Vereinbarung unterzeichnet. Sie gilt rückwirkend per 1. Januar 2019 und läuft mindestens bis Ende 2024. Bei einem Ligawechsel wird die Vereinbarung per 30. Juni des jeweiligen Jahres neu verhandelt.
Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Lebensqualität [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]