Aufgrund der Anpassungen der Covid-19-Verordnung des Bundes vom 13. Januar 2021 hat das Gesundheits- und Sozialdepartement die vom Regierungsrat zusätzlich in der kantonalen Covid-19-Verordnung (VCov19; SRL Nr. 835a) getroffenen kantonalen Massnahmen vorerst ebenfalls bis am 28. Februar 2021 verlängert. Nachdem die «Homeoffice-Pflicht» neu durch den Bund erfolgt, wurde die entsprechende Bestimmung der kantonalen Verordnung aufgehoben. Für die Schulen gelten weiterhin die aktuellen Rahmenschutzkonzepte.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]