Kanton öffnet neues Eingabefenster für Härtefallhilfen

Spread the love

Kanton Uri

Der Kanton Uri führt die Corona-Härtefallmassnahmen zugunsten von Unternehmen fort. Betriebe, die 2020 und 2021 substanzielle Einbussen aufgrund behördlicher Covid-19-Schutzmassnahmen zu verzeichnen hatten, können unter Voraussetzungen erneut ein Gesuch um Härtefallhilfe einreichen. Mit einer Beteiligung am Härtefallprogramm 2022 wartet der Regierungsrat noch zu.

Entgegen den Erwartungen vor Jahresfrist hat sich die Pandemie über den Sommer 2021 hinweg erstreckt. Auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 mussten die Regierungen von Bund und Kantonen erneut eine Reihe behördlicher Massnahmen verordnen. Einzelne Wirtschaftsbranchen waren davon weiterhin stark betroffen. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als angezeigt, dass aufgrund der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 Härtefallhilfen nochmals geprüft werden. Dieses Vorgehen wird auch vom Verband der hauptbetroffenen Branche «GastroUri» begrüsst und unterstützt. Die rechtlichen Grundlagen wurden mit einem neuen Covid-19-Härtefallreglement und der Verlängerung des Covid-19-Härtefallerlasses durch den Regierungsrat und den Landrat bereits geschaffen. Gesuche für Härtefallhilfen können vom 10. Februar 2022 bis am 31. März 2022 elektronisch bei der Volkswirtschaftsdirektion Uri eingegeben werden.

Für die Beantragung einer Härtefallhilfe gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zielgruppe: Im Fokus stehen diejenigen Unternehmen und Branchen, die bis am 31. Dezember 2021 durch behördlich angeordnete Covid-19-Schutzmassnahmen beträchtliche Umsatzeinbussen erlitten haben. Deshalb wird eine Gesamtbetrachtung über die Jahresergebnisse 2020 und 2021 gemacht.
  • Leistungsberechtigung: Leistungsberechtigt sind in erster Linie Betrieb, die 2021 bereits Härtefallhilfen erhalten haben und die in den Jahren 2020 und 2021 gesamthaft einen Verlust ausweisen. Unternehmen, die in den letzten beiden Jahren einen Gewinn realisiert haben, gelten nicht als Härtefälle. In begründeten Fällen kann der Kreis der Leistungsberechtigten ausgeweitet werden.
  • Beitragsart: Es werden à-fonds-perdu Beiträge ausbezahlt.
  • Beitragsberechnung: Massgebend für die Beitragsberechnung ist der kumulierte Verlust 2020/2021.
  • Missbrauchsbekämpfung: Als Massnahme zur Missbrauchsbekämpfung erfolgt eine Plausibilisierung der Kostenstruktur der eingereichten Jahresrechnungen 2020 und 2021. Allfällige Unregelmässigkeiten, die das Jahresergebnis 2021 massgeblich negativ beeinflussen, werden im Einzelfall überprüft.
  • Eingabefrist und -adresse: Die Gesuche müssen zusammen mit den Jahresrechnungen 2020 und 2021 bis spätestens 31. März 2022 elektronisch der Volkswirtschaftsdirektion Uri eingereicht werden (E-Mail: wirtschaft@ur.ch).
  • Beurteilung der Gesuche: Die Gesuche werden nach Ablauf der Eingabefrist am 31. März 2022 einer Einzelprüfung unterzogen und beurteilt. Über die Ausrichtung eines Härtefallbeitrags wird der Regierungsrat voraussichtlich im April 2022 entscheiden.
  • Härtefälle 2022: Für wirtschaftliche Schäden ab dem 1. Januar 2022 hat der Bund eine neue Härtefallverordnung geschaffen. Eine Beteiligung an diesem Programm entscheidet der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Infos sowie das Gesuchsformular sind unter www.ur.ch/coronavirus – Themenübersicht – Wirtschaft, Arbeitgeber, KMU – abrufbar (Direktlink: https://www.ur.ch/themen/2950).

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei Uri[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]