Der Kanton Luzern fördert das kulturelle Leben im Kanton mit regelmässigen Ausschreibungen und durch die Auszeichnung besonderer Leistungen. Im Januar 2020 erfolgen Ausschreibungen für Kulturschaffende in den Sparten «Musik», «Theater/Tanz» und «Recherchebeiträge».
Der Kanton Luzern fördert ausgewiesene Kulturschaffende durch halbjährliche Ausschreibungen für Beiträge zur selektiven Produktionsförderung. Die Förderbeiträge dienen einer schwerpunktmässigen Förderung professioneller Kulturschaffender. Sie werden im Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben.
Die kantonale Kulturförderung wird im Januar 2020 in den Hauptsparten «Musik», und «Theater/Tanz» sowie ergänzend spartenübergreifend für «Recherchebeiträge» Ausschreibungen lancieren. Weitere Ausschreibungen, insbesondere in den weiteren Hauptsparten «Angewandte Kunst» und «Freie Kunst» werden im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführt.
Die 240’000 Franken, welche für die Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung im Januar 2020 zur Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt auf die Sparten:
• Zur Ausschreibung im Bereich «Musik» zugelassen, ist das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Bereichen der Sparte «Musik». Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Total stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
• Die Beiträge der Ausschreibung im Bereich «Theater/Tanz» von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2020 aufgeführt werden.
• Mit der Ausschreibung für «Recherchebeiträge» soll Kulturschaffenden aller Sparten ausserhalb des Produktionsprozesses die Möglichkeit der Analyse, Reflexion und Weiterführung ihrer Arbeit geboten werden. Hierfür stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
Ergänzend führt der Kanton Luzern gemeinsam mit der Stadt Luzern und mit Unterstützung der Albert Koechlin Stiftung eine Ausschreibung zur Förderung von Tourneen in der Schweiz durch. Diese wird im Jahr 2020 auf Auswärtsaktivitäten von Kunstschaffenden erweitert. Die Ausschreibung erfolgt ganzjährlich. Total steht pro Jahr eine Beitragssumme von maximal 60’000 Franken zur Verfügung.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Webseite www.kultur.lu.ch heruntergeladen werden. Die Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung werden digital über das Gesuchsportal entgegengenommen. Eingabetermin ist der 12. April 2020.
Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Lebensqualität [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]