Kanton und Stiftung leisten finanzielle Hilfe für coronabedingte Härtefälle

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Luzerner Staatskanzlei

Der Kanton Luzern unterstützt gemeinsam mit der Albert Koechlin Stiftung coronabedingte Härtefälle im Bereich Wirtschaft. Zusätzliche Kredite, A-fonds-perdu-Zahlungen sowie massgeschneiderte Beratungsleistungen sollen betroffenen Luzerner Unternehmen helfen, wieder Fuss zu fassen. Die Massnahmen für besonders hart getroffene Unternehmen erfolgen als Ergänzung zu bestehenden Bundes- und Kantonsmassnahmen. Der Kanton spricht zudem Gelder für verschiedene Hilfswerke.

Die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19 Pandemie haben sich als erfolgreich erwiesen. Punktuell zeigen sich dennoch Lücken. Mit den jüngsten Beschlüssen haben die nationalen Politiker die Grundlagen gelegt zu Härtefallhilfen für Betriebe, um diese Lücken mittelfristig zu schliessen. Bund und Kantone werden in den kommenden Wochen gemeinsam die Beschlüsse zur Umsetzung dazu ausarbeiten.

Nationale Zahlungen starten erst Anfang 2021
Bereits jetzt ist aber klar, dass aus der nationale Härtefallklausel Zahlungen erst Anfang 2021 erfolgen könnten und, dass die Massnahme in erster Linie auf monetäre Unterstützung setzt. Bei diesen Punkten setzt die Luzerner Härtefalllösung an. Sie ermöglicht Zahlungen ab sofort bis Ende Jahr. «Besonders bei kleineren Unternehmen braucht es unter Umständen nicht nur Massnahmen zur Sicherung der Liquidität, sondern auch Unterstützung zu einer möglichst raschen Neuorientierung hin zu zukunftsfähigen Strukturen», sagt Finanzdirektor Reto Wyss und ergänzt: «Vorderhand sind unsere Zielgruppe Unternehmen, die unverschuldet und trotz eigener Bemühungen und bereits erfolgter Unterstützung in Schwierigkeiten geraten sind. Sie sollen noch vor Ende Jahr Unterstützung erhalten.» Neben den auszuzahlenden Geldern sei dazu besonders auch das Innovationsknowhow von externen Partnern entscheidend.

Public-Private-Partnership mit Albert Koechlin Stiftung
Die Härtefallregelung hat der Kanton im Sinne der Public-Private-Partnership gemeinsam mit der in Luzern ansässigen Albert Koechlin Stiftung aufgegleist. Die Unterstützung erfolgt durch zusätzliche Kredite, A-fonds-perdu-Zahlungen sowie massgeschneiderte Beratungsleistungen. Die Albert Koechlin Stiftung stellt einen Kredit im Umfang von 600’000 Franken zur Verfügung. Der Kanton Luzern wird A-fonds-perdu-Beiträge aus dem Lotteriefonds im Umfang von 500’000 Franken einbringen. Die Abwicklung der Zahlungen läuft über die Luzerner Kantonalbank AG. Der maximale Förderbeitrag pro Unternehmen beläuft sich auf 100’000 Franken. Rund die Hälfte davon in Form eines Kredits, die andere Hälfte als A-fonds-perdu-Beitrag. Zusätzlich werden alle unterstützten Unternehmen durch ITZ InnovationsTransfer Zentralschweiz gecoacht.

Der Regierungsrat hat ein breit abgestütztes Expertengremium mit der Selektion der eingehenden Anträge beauftragt. Details zu den festgelegten Kriterien werden auf der Website des kantonalen Finanzdepartements aufgeführt.

Einsitz im Gremium hat auch Marianne Schnarwiler, Geschäftsführerin der Albert Koechlin Stiftung. Sie sagt zum Vorhaben: «Wir sehen es gemäss unserem Stiftungszweck als unsere Aufgabe, zum Erhalt von Arbeitsplätzen im Kanton Luzern beizutragen». Allerdings sei es wichtig, realistisch über die Reichweite der Massnahmen zu bleiben. «Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind erheblich und wir werden leider nicht allen Betroffenen helfen können. Dennoch möchten wir für die Unterstützung von besonderen Härtefällen Hand bieten». Im Sinne der finanziellen Nachhaltigkeit gilt es dabei die Mittel gezielt einzusetzen. So konzentriert sich die Unterstützung auf einzelne, volkswirtschaftlich relevante Klein- und Mittelunternehmen, die von der Covid-19-Pandemie in besonderem Masse betroffen sind. Seitens der Unternehmen ist dabei auch die Bereitschaft für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Unternehmens mit langfristig intakten Perspektiven unabdingbar.

Zahlungen an Hilfswerke durch Luzerner Regierung
Zusätzlich zum beschriebenen Massnahmenpaket für Härtefälle bei Unternehmen hat die Regierung Zahlungen in der Höhe von 150’000 Franken an verschiedene Hilfswerke ausgelöst. Diese sollen in regionalen, nationalen und internationalen Projekten zur Dämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie beitragen.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]