Kanton Uri: Absprachen im Submissionswesen verhindern

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Kanton Uri

Die Öffentliche Hand vergibt im Kanton Uri jährlich Beträge in Millionenhöhe an private Unternehmen und einheimische Firmen. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist im Kanton Uri durch die Submissionsverordnung geregelt. Sie soll eine faire Vergabe ermöglichen und damit den wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Gelder fördern.

Im öffentlichen Beschaffungswesen ist die Bekämpfung von Angebotsabsprachen der Unternehmen ein aktuelles Thema. In dieser Woche fanden im Kanton Uri zwei Infoveranstaltungen dazu statt. Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Uri, der Gemeinden und diverser grösserer Urner Unternehmen liessen sich aus erster Hand informieren, wie Absprachen verhindert werden können.

Als Referenten konnten die Fachleute der Wettbewerbskommission (WEKO) gewonnen werden. Sie zeigten auf, auf was zu achten ist und welche Folgen Absprachen haben können. Submissionsabsprachen sind in mehrfacher Hinsicht schädlich: Sie schwächen den Wettbewerb zwischen den Anbietern, führen zu höheren Preisen und halten ineffiziente Marktstrukturen aufrecht. Damit schädigen sie Private und die öffentliche Hand bzw. die Steuerzahlenden durch überhöhte Preise bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauten. An den Infoveranstaltungen wurde aufgezeigt, welche praxistauglichen Massnahmen bzw. Vorkehrungen von der öffentlichen Hand getroffen werden können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]