Aufgrund der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Tatsache, dass seit Anfang Mai 2020 im Kanton Uri nur noch lokal begrenzt einzelne Neuinfektionen aufgetreten sind, lockert der Kafur die Schutzmassnahmen in den Urner Pflegeheimen. Ab Donnerstag, 28. Mai 2020, wird das grundsätzliche Besuchsverbot aufgehoben.
Bis zum 21. Juni 2020 gelten folgende Massnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner:
- Die Pflegeheime verfügen über ein Schutzkonzept.
- Besuche von Angehörigen oder engen Bezugspersonen können kontrolliert stattfinden.
- Kranke Besucherinnen und Besucher sowie Menschen mit engem Kontakt zu COVID-19-Patienten haben keinen Zutritt.
- Unbegleitete Spaziergänge ausserhalb des Pflegeheims sind möglich für Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Lage sind, die Abstands- und Hygienemassnahmen eigenverantwortlich einzuhalten. Spaziergänge in Begleitung einer Bezugsperson oder einer Fachperson des Pflegeheims sind ebenfalls möglich.
- Für Heimbewohnerinnen und –bewohner sind interne Anlässe wie Gottesdienste usw. möglich.
- Die Pflegeheimleitung erlässt die notwendigen Regelungen. In begründeten Fällen können die Pflegeheime das Besuchsverbot zeitlich befristet aufrechterhalten oder andere Einschränkungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner anordnen.
Das generelle Besuchsverbot im Kantonsspital Uri wird ebenfalls per 28. Mai 2020 aufgehoben. Die Spitaldirektion definiert die notwendigen Bestimmungen für die Besuche von Patientinnen und Patienten.
Die detaillierten Weisungen sind im Internet unter www.ur.ch/coronavirus (Publikationen) aufgeschaltet.
Anfragen aus der Bevölkerung:
Lagebüro Kantonaler Führungsstab, Telefon +41 41 875 2463, E-Mail corona-info@ur.ch [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]