Der Bundesrat hat heute aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz erklärt. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Der Sonderstab Coronavirus übernimmt die Koordination mit allenfalls betroffenen Veranstaltern im Kanton Uri. Informationen zur konkreten Umsetzung dieser Anordnungen wird der Sonderstab auf www.ur.ch/coronavirus veröffentlichen.
Im Kanton Uri wurden bisher in mehreren Verdachtsfällen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt. Ein erster Test verlief negativ. Die betroffene Person ist wohlauf. Deshalb konnten die vorsorglich angeordneten Quarantänemassnahmen im betreffenden Fall aufgehoben werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]