Kanton Uri, Die Erziehungsratssitzung vom 22. April 2020 fand im Landratssaal statt. Beurteilung, Promotion und Übertritt im laufenden Schuljahr

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Kanton Uri

Das Schuljahr 2019/2020 wird im Kanton Uri als vollwertiges Schuljahr anerkannt. Auch im zweiten Semester wird ein Zeugnis ausgestellt, wofür der Erziehungsrat am Mittwoch, 22. April 2020, besondere Rahmenbedingungen beschlossen hat.

Im Rahmen der Bekämpfung der CoviD-19-Pandemie in der Schweiz hat der Bundesrat am 13. März 2020 mittels Verordnung verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus erlassen. Der Bildungsbereich ist durch das Verbot von Präsenzunterricht an den Schulen direkt betroffen. Die aktuelle Lage erlaubt nun die Aussicht auf gewisse Lockerungen von Massnahmen, und zwar in Etappen. Unter anderem soll ab dem 11. Mai 2020 der Präsenzunterricht an der obligatorischen Schule wieder stattfinden dürfen. Nähere Angaben zu den Rahmenbedingungen sind am 29. April 2020 zu erwarten.

Am 1. April 2020 hat die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossen, dass das Schuljahr 2019/2020 als vollwertiges Schuljahr anerkannt werde. Ausserdem beschloss die EDK, dass die Kantone bis Ende April 2020 angepasste Bestimmungen für die Ausgestaltung der Zeugnisse sowie für die Promotionsbestimmungen zu erlassen hätten. Der Erziehungsrat des Kantons Uri hat diese Fragen an seiner ausserordentlichen Sitzung am 22. April 2020 diskutiert; er beschloss folgende temporäre Ergänzungen zum Promotionsreglement:

  • Am Ende des zweiten Semesters des Schuljahrs 2019/2020 wird ein vollwertiges Zeugnis ausgestellt. Es wird durch eine Bemerkung ergänzt, die den Zeitraum des Verbots für Präsenzunterricht angibt.
  • Als Basis für das zweite Zeugnis des Schuljahrs 2019/2020 dienen die Noten des ersten Semesters. Diese können verbessert, jedoch nicht verschlechtert werden. Dasselbe Prinzip gilt auch für die Beurteilung in den überfachlichen Kompetenzen.
  • Produkte aus dem Fernunterricht werden nicht mittels Ziffernoten beurteilt. Ausgenommen ist die Projektarbeit in der 3. Oberstufe, sofern sie eine Selbstständigkeitserklärung enthält.
  • Es wird auf die Feststellung der Promotion verzichtet. Repetitionen und Niveauwechsel werden nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten vollzogen, ausser sie wurden bereits vor dem 13. März 2020 beschlossen.
  • Auf Promotions- und Übertrittsentscheide in den folgenden Schuljahren haben diese Ergänzungen keinen Einfluss.

    Die zugrundeliegenden Überlegungen bezwecken vornehmlich, dass den Urner Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der Zeit des Fernunterrichts entstehen sollen. Die Anpassungen wollen für alle Beteiligten unnötigen Druck vermeiden und unterschiedliche individuelle Bedingungen während des Verbots von Präsenzunterricht berücksichtigen. Der Erziehungsrat erachtet es als wichtig, dass Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die Massnahmen als sinnvoll und nachvollziehbar erkennen können. Es soll gezielt vermieden werden, dass nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ein Übermass an Prüfungen und damit einhergehend unnötiger Benotungsdruck für die Schülerinnen und Schüler entsteht. Ausserdem trägt die vom Erziehungsrat getroffene Lösung dem Umstand Rechnung, dass in einigen Schulen im Kanton Uri die Sommerferien bereits Mitte Juni 2020 beginnen.Die vom Erziehungsrat beschlossene Regelung gilt für die obligatorische Schule (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe). Für die Schülerinnen und Schüler der Kantonalen Mittelschule Uri wird der Mittelschulrat Mitte Mai 2020 eine eigene Regelung erlassen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]