In den nächsten Tagen erhalten die Urner Haushalte ihre provisorischen Kantons- und Gemeindesteuerrechnungen 2020. Vorauszahlungen werden bis 31. Oktober 2020 mit einem Zins von 0.25 Prozent vergütet. Selbstständigerwerbende und Privatpersonen, die aufgrund der Corona-Massnahmen Einkommenseinbussen erleiden, können beim lokalen Gemeindesteueramt telefonisch oder per E-Mail eine Anpassung ihrer provisorischen Rechnung verlangen.
Das Amt für Steuern versandte am 28. April 2020 die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuerrechnungen natürlicher Personen. Die Fälligkeit dieser Rechnungen ist unverändert Ende Oktober. Für Zahlungen vor Fälligkeit wird ein Ausgleichszins von 0.25 Prozent vergütet. Selbstständigerwerbende und weitere Privatpersonen, die unter den angeordneten Massnahmen des Bundesrats mit Einkommenseinbussen rechnen müssen, können beim lokalen Gemeindesteueramt eine Anpassung der provisorischen Rechnung 2020 für die Kantons- und Gemeindesteuern verlangen.
Die Gemeindesteuerämter ersuchen diejenigen Personen, die eine Anpassung ihrer Rechnung wünschen, solche Anträge telefonisch oder per E-Mail zu erledigen. Persönliche Besuche oder die Bezahlung von Steuerrechnungen am Schalter sind aufgrund der Empfehlungen des Bundesrats möglichst zu unterlassen.
Der Regierungsrat hält die mit dem Inkasso beauftragten Steuerbezugsbehörden weiterhin an, allfällige Gesuche um Zahlungserleichterungen bei definitiven Steuerrechnungen wohlwollend und mit Kulanz zu beurteilen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]