Nach der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26) kann der Kanton zusätzliche Massnahmen gemäss Artikel 40 Epidemiengesetz (EpG) vorsehen. Der Regierungsrat hat das kantonale Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19-Reglement; RB 30.2217) angepasst.
Für die Urner Oberstufe gilt seit dem 28. Januar 2021 die Maskentragepflicht. Diese ist bis am 1. April 2021 beschränkt. Der Regierungsrat hat mit der Reglementsanpassung die Maskentragpflicht auf der Oberstufe für einen weiteren Monat bis zum Beginn der Frühlingsferien verlängert.
Zudem führt er im Reglement eine besondere Bestimmung für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen ein, indem ab dem 1. April 2021 politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen von mehr als 300 Personen im Kanton Uri verboten sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Versammlungen von Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z. B. Korporationen und Bürgergemeinden).
Das Reglement gilt bis am 30. April 2021. Es wird im Amtsblatt publiziert.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]