Am 1. Januar 2012 ist das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft getreten. Gemäss den Übergangsbestimmungen und einer entsprechenden Fristverlängerung durch den Regierungsrat wurde die Umsetzungsfrist für Nutzungspläne und die damit verbundenen Vorschriften der Gemeinden bis zum 31. Dezember 2017 gesetzt.
Die Gemeinde Sisikon konnte nebst anderen Gemeinden die Anpassung ihrer Nutzungsplanungen ans PBG nicht bis zum 31. Dezember 2017 abschliessen. Ihre Nutzungspläne und die damit verbundenen Vorschriften wurden deshalb auf dieses Datum ausser Kraft gesetzt. Um in der Zwischenzeit trotzdem durch die Änderungen nicht betroffene und unbestrittene Bauvorhaben zu ermöglichen, haben sie Planungszonen über das ganze Gemeindegebiet verfügt und zugleich die provisorischen Bau- und Nutzungsvorschriften festgelegt. Auf Ersuchen der Gemeinden, hat der Regierungsrat die im Jahr 2017 verfügten Planungszonen nochmals um zwei Jahre verlängert, da die Verlängerung sachlich begründet ist. Somit müssen die Gemeinden bis am 21. Dezember 2021 eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Grundordnung erlassen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]