Bund und Kantone haben sich im Frühling 2018 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Sie sieht deutlich erhöhte Investitionen, konkrete Wirkungsziele und einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess von Flüchtlingen vor. Das kantonale Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda hat der Regierungsrat Anfang April 2019 verabschiedet.
Mit der Integrationsagenda, auf die sich Bund und Kantone vor einem Jahr geeinigt haben, sollen vorläufig Aufgenommene (VA) und anerkannte Flüchtlinge (FL) rascher Deutsch lernen und sich auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Die sprachliche, berufliche und soziale Integration von Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen wird gefördert, indem ein standardisierter Erstintegrationsprozess umgesetzt wird, der sieben Jahre dauert. Die konkreten Wirkungsziele sind:
I. VA/FL erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen alle mindestens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (mindestens A1).
II. 80 Prozent der Kinder aus dem Asylbereich können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
III. Fünf Jahre nach Einreise befinden sich zwei Drittel aller VA/FL im Alter von 16 bis 25 Jahren in einer postobligatorischen Ausbildung.
IV. Sieben Jahre nach Einreise sind 50 Prozent aller erwachsenen VA/FL nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
V. Sieben Jahre nach Einreise sind VA/FL vertraut mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben soziale Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.
Um die Umsetzung der Integrationsagenda in den Kantonen zu finanzieren, hat der Bund per Mai 2019 die Integrationspauschale pro anerkanntem Flüchtling bzw. vorläufig aufgenommener Person erhöht: von bisher 6’000 auf neu 18’000 Franken.
Breit abgestützte Projektgruppe
Zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Uri hatte der Regierungsrat vor einem halben Jahr eine Projektgruppe eingesetzt. In dieser Projektgruppe vertreten waren die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD), die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion (GSUD), die Volkswirtschaftsdirektion (VD), das Schweizerische Rote Kreuz, das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri, das Hilfswerk der Kirchen Uri, die Gemeinden sowie Wirtschaft Uri. Das von der Projektgruppe erarbeitete Umsetzungskonzept behandelte und genehmigte der Regierungsrat Anfang April 2019.
Zielführendes Massnahmenset
Das Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda in Uri sieht im wesentlichen folgende Massnahmen vor:
Erstinformation und Integrationsförderbedarf: Flüchtlinge werden nach Ankunft in Uri eingehend über ihre neue Lebenssituation, ihre Rechte und Pflichten und den anstehenden Integrationsprozess informiert.
Case Management: Während des gesamten Integrationsprozesses werden die VA/FL von einem Case Management begleitet. Das Case Management erstellt auf der Grundlage einer Potenzialabklärung einen individuellen Integrationsplan und initiiert und überwacht die Umsetzung der festgehaltenen Massnahmen.
Sprachförderung: Möglichst rasch nach Ankunft in Uri können die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen den Basisdeutschkurs besuchen. Anschliessend können Intensiv- oder Niveaukurse bis zum Sprachniveau B1 besucht werden.
Soziale Integration: Es wird eine Koordinationsstelle geschaffen; sie unterstützt und begleitet bestehende und neue Projekte im Bereich der sozialen Integration von VA/FL.
Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit: Das zweijährige Integrative Brückenangebot (IBA) am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri bereitet VA/FL im Alter von 16 bis 25 Jahren auf die berufliche Grundbildung vor. Ein Job Coach unterstützt jene Personen, die ohne berufliche Grundbildung nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt eintreten möchten.
Frühe Kindheit: Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen im Vorschulalter besuchen während mindestens zwei Halbtagen pro Woche eine Spielgruppe oder eine Kindertagesstätte zur Förderung der deutschen Sprache und der Sozialkompetenzen.
Wertvolle Investition in die Zukunft
Am Erstintegrationsprozess sind verschiedene Direktionen und Institutionen beteiligt. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den drei involvierten Direktionen (BKD, GSUD, VD) wird mit der Umsetzung des Konzepts verstärkt. Um die einzelnen Massnahmen aufeinander abzustimmen und einen möglichst nahtlosen Integrationsprozess zu gewährleisten, ist auch eine verstärkte Steuerung sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene notwendig. Dank dem optimal koordinierten Auf- und Ausbau der Integrationsmassnahmen und einer engen interinstitutionellen Zusammenarbeit sollen die vom Bund gesetzten Wirkungsziele minimal erreicht und maximal übertroffen werden.
Mit der verbesserten Integration von VA/FL wird nicht nur das Ausgabenwachstum in der Sozialhilfe gebremst und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt. Es ist auch zu erwarten, dass das Bildungssystem entlastet wird, weil Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen bereits mit Kenntnissen der deutschen Sprache in den Kindergarten starten und jugendliche Flüchtlinge besser vorbereitet in die Berufsbildung eintreten. Auch die Wirtschaft profitiert von inländischen Arbeitskräften, die dank guter Vorbereitung rascher im Arbeitsleben Fuss fassen können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]