Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20. September 2016 den Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt, die angesetzte Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» durch vorsorgliche Verfügung zu verschieben. Die kantonale Abstimmung findet daher wie geplant am nächsten Sonntag, 25. September 2016, statt. Das Bundesgericht wird sich in einem separaten, späteren Entscheid materiell zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten äussern.[content_block id=29782 slug=ena-banner]