2026 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 218,5 Millionen Franken umverteilt. Der Ressourcenausgleich an ressourcenschwache Gemeinden beträgt 142,5 Millionen Franken. Davon werden 75,5 Millionen Franken vom Kanton und 67 Millionen Franken von den ressourcenstarken Gemeinden bezahlt. Für Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten wird durch den Kanton ein Lastenausgleich von 76 Millionen Franken ausgerichtet.
Der Finanzausgleich 2026 wurde erstmalig unter Berücksichtigung der am 18. Mai 2025 von der Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit (87 Prozent) beschlossenen Gesetzesrevision gerechnet. Neu sieht das Gesetz eine einheitliche Abschöpfung der Gebergemeinden im Ressourcenausgleich vor. Ausserdem wird das Wachstum der Mindestausstattung auf 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr beschränkt. Die Dotierung des Lastenausgleichs wird von der Mindestausstattung im Ressourcenausgleich entkoppelt Der Infrastrukturlastenausgleich wird im Finanzausgleich 2026 zusätzlich einmalig um 10,6 Millionen Franken angehoben. Der Finanzausgleich 2026 präsentiert sich zusammenfassend und im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Gesamthaft steigt der Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um 23,1 Millionen Franken auf 218,5 Millionen Franken. Von den Mehrkosten tragen die ressourcenstarken Gemeinden 5,7 Millionen Franken und der Kanton 17,4 Millionen Franken. Finanzdirektor Reto Wyss sagt dazu: «Wie der Regierungsrat vorausgesagt hat, stehen den Gemeinden aus dem Finanzausgleich aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Steuererträge – insbesondere bei den juristischen Personen – und nach der Teilrevision nun mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Den grössten Teil dieser zusätzlichen Mittel trägt der Kanton.»
Der Ressourcenausgleich trägt der Finanzkraft und der unterschiedlichen Entwicklung der Gemeinden Rechnung. Den finanzschwachen Gemeinden wird eine Mindestausstattung gewährt, deren Wachstum sich auf 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr beschränkt. Gesamthaft steigt das Ressourcenpotenzial 2026 gegenüber dem Vorjahr um 73,9 Millionen Franken bzw. um 134 Franken pro Kopf. Die ordentlichen Gemeindesteuern bei mittlerem Steuerfuss stiegen um 71,4 Millionen Franken. Konkret hat das Ressourcenpotential bei 60 Gemeinden zu- und bei 19 Gemeinden abgenommen. Die insgesamt positive Entwicklung des Ressourcenpotenzials bei gleichzeitiger Abnahme pro Kopf bei einem Viertel der Gemeinden führt zu einem Mehrbedarf für den Ressourcenausgleich von 12 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Der Ressourcenausgleich 2026 erreicht mit 142,5 Millionen Franken einen neuen Höchststand.
Der Lastenausgleich gewährt Gemeinden mit übermässigen Lasten einen finanziellen Ausgleich. Es wird ein Ausgleich für Lasten der Topografie, der Bildung, der sozialen Wohlfahrt und der Infrastruktur vorgenommen. Der Infrastrukturlastenausgleich wird zusätzlich einmalig um 10,60 Millionen Franken angehoben, gemäss den Bestimmungen im revidierten Finanzausgleichsgesetz.
Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich werden zu einer Globalbilanz zusammengeführt. Die grössten Mehrerträge auf Stufe Globalbilanz 2026 gegenüber dem Vorjahr betreffen Emmen (+3,6 Millionen Franken) sowie Horw (+4,4 Millionen Franken). Emmen erhält höhere Beitragszahlungen im Ressourcenausgleich, während Horw weniger horizontal abgeschöpft wird. Die grössten absoluten negativen Veränderungen haben Kriens (–7,3 Millionen Franken) und Luzern (–6,7 Millionen Franken). Bei beiden Gemeinden ist eine höhere Abschöpfung im Ressourcenausgleich dafür verantwortlich. Pro Einwohnerin und Einwohner erfährt die Gemeinde Horw die grösste positive Veränderung (+299 Franken) und die Stadt Kriens die grösste negative Veränderung (–252 Franken). Während Horw bei der horizontalen Abschöpfung entlastet wird, wird Kriens bei derselben stärker belastet.
Das sind die Ziele des Finanzausgleichs:
- Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Regionen und zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.
- Stärkung der finanziellen Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden.
- Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung innerhalb des Kantons, grosser Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Wohnort gleichen Zugang zu ähnlichen Leistungsangeboten zu haben.
Anhang:
Broschüre Finanzausgleich 2026
OGD-Daten opendata.swiss
Webseite Kantonaler Finanzausgleich