Der kantonale Richtplan wird regelmässig überarbeitet und befindet sich aktuell in einer Gesamtrevision, die nun einen nächsten Meilenstein erreicht: Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 20. Oktober bis am 18. Dezember 2025 haben alle Interessierten Gelegenheit, sich zu den Richtplaninhalten zu äussern. Der Richtplan legt fest, wie der sich Kanton räumlich entwickeln soll.
Mit dem Richtplan sichert der Kanton Luzern den haushälterischen Umgang mit dem Boden und steuert die räumliche Besiedlung seines Kantonsgebiets weitsichtig. Zudem definiert er die Planungsabsichten des Kantons und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab.
Mit der Raumentwicklungsstrategie legt der Kanton Luzern im Richtplan strategische Ziele bis 2050 fest. In der aktuellen Gesamtrevision stehen verschiedene Themen besonders im Fokus – der Umgang mit dem Wachstum ist aufgrund der Prognose der Bevölkerungsentwicklung ein zentrales Thema. Das aktuelle mittlere Bevölkerungsszenario geht davon aus, dass die Luzerner Bevölkerung bis 2050 um rund 120’000 Personen zunehmen wird und der Kanton Luzern bis 2050 circa 560’000 Einwohnerinnen und Einwohner zählen wird. Der kantonale Richtplan ist das Instrument, um die die räumliche Ausprägung – also die örtliche Verteilung – des prognostizierten Bevölkerungswachstums zu lenken. Der Richtplan legt den Handlungsrahmen so fest, dass die weitere Siedlungsentwicklung geordnet, kompakt und haushälterisch erfolgt.
Innenentwicklung und Massnahmen für den Wohnungsbau
Der Richtplan setzt prioritär auf die Innenentwicklung, um das Kulturland zu schonen, sieht aber auch punktuelle Bauzonenerweiterungen an geeigneten Lagen vor. Das gilt sowohl für Wohnraum als auch für Wirtschaftsflächen. Für beides ist eine enge Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden erforderlich. Mit höheren Bebauungsdichten, gezielten Verdichtungen (wie z.B. höheren Dichten oder Mindestdichten) in gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen sowie möglichen Bauzonenerweiterungen für preisgünstigen Wohnungsbau soll das Angebot verbessert werden. Zudem soll in den Raumentwicklungskonzepten der Gemeinden das Wohnraumangebot verbindlich festgelegt werden. Ein wichtiges Instrument bilden im Richtplan die sogenannten «Zentrumsgebiete», mit denen zentrale Lagen mit hohem Verdichtungspotenzial entwickelt werden können. Der Richtplan legt raumplanerisch den Rahmen für die Wohnraumversorgung fest. Um genügend Wohnraum zu schaffen, sind jedoch neben der Raumplanung weitere Massnahmen in anderen Aufgabenfeldern erforderlich.
Kommunale Arbeitszonen möglich
Im Bereich der Arbeitsflächen übernimmt der Kanton mit dem Programm für Entwicklungsschwerpunkte eine stärkere Rolle. Künftig sollen Gemeinden kommunale Arbeitszonen ausweiten können, sodass Neuansiedlungen mit lokalem Bezug ermöglicht und Wohnen und Arbeiten näher zusammengebracht werden. Um den Handlungsspielraum hinsichtlich «Nutzungen im kantonalen Interesse» – zum Beispiel im Zusammenhang mit Strategischen Arbeitsgebieten (SAG) – zu erhöhen, sieht der Richtplan eine aktive Bodenpolitik für den Kanton Luzern vor.
In die Richtplanrevision fliessen zudem zahlreiche übergeordnete Strategien ein, die sich auf die räumliche Entwicklung des Kantons auswirken. So werden unter anderem raumrelevante Aspekte zu Klimaschutz und -anpassung aus dem Planungsbericht Klima und Energie integriert, verschiedene Aspekte der Energieproduktion sowie -verteilung räumlich festgelegt und die Mobilitätsentwicklung gestützt auf das Projekt «Zukunft Mobilität Kanton Luzern» im Richtplan abgebildet.
Erweiterte Kompetenzen für den Kantonsrat
Das 2018 revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) hat für den Kantonsrat mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans geschaffen. Neu erlässt der Kantonsrat die räumlichen strategischen Zielsetzungen und Stossrichtungen in der Raumentwicklungsstrategie. Der Regierungsrat ist für die Koordinationsaufgaben und die räumliche Festlegung konkreter Vorhaben in den Richtplankarten sowie für weitere Richtplanelemente zuständig.
Nächste Schritte in der Richtplanrevision
Gestützt auf die öffentliche Mitwirkung 2023 und den Vorprüfungsbericht des Bundes 2024 gibt der Regierungsrat nun die massgeblich gestraffte und inhaltlich aktualisierte Fassung des Richtplanentwurfs für die öffentliche Auflage frei. Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone haben vom 20. Oktober bis am 18. Dezember 2025 die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Begleitet wird die öffentliche Auflage mit drei öffentlichen Informationsanlässen in Willisau, Sursee und Kriens (siehe Info-Box).
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage erfolgt die Auswertung der Ergebnisse und die Bereinigung des Richtplanentwurfs. Der Regierungsrat wird den angepassten Richtplan voraussichtlich bis Sommer 2026 zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Nach der Behandlung im Kantonsrat wird der Richtplan finalisiert und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.
Der Richtplan umfasst die Raumentwicklungsstrategie mit den Themenbereichen «Raumimpulse», «Siedlung», «Mobilität», «Landschaft» sowie «Energie, Ver- und Entsorgung». Tabellen und Karten zeigen, mit welchen Projekten und wo die Aufgaben erfüllt werden. Der Koordinationsstand (Ausgangslage, Festlegung, Zwischenergebnis, Vororientierung) gibt an, wie weit die Planungen und Abklärungen von Projekten beziehungsweise die Koordination mit anderen Anliegen schon fortgeschritten sind. Die Richtplankarte im Massstab 1:50’000 enthält zusammenfassend wesentliche Informationen zu Sachbereichen, die aus kantonaler Sicht als besonders raumwirksam sind.
Erfahren Sie das Wichtigste zum totalrevidierten Richtplanentwurf 2025 an den öffentlichen Informationsveranstaltungen:
Willisau: Donnerstag, 30. Oktober 2025, 18 bis ca. 21 Uhr, Rathaus, Bürgersaal
Sursee: Mittwoch, 5. November 2025, 18 bis ca. 21 Uhr, Pfarreizentrum, Pfarreisaal
Kriens: Montag, 17. November 2025, 18 bis ca. 21 Uhr, Pilatussaal, Stadthaus Kriens.
Bitte melden Sie sich unter Richtplanentwurf 2025 für die Veranstaltungen an. Für eine kleine Verpflegung ist gesorgt.