Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates hat die ab 2026 geltende Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes kontrovers und ausführlich diskutiert. Mit der Teilrevision will der Regierungsrat durch kurzfristige Massnahmen den Finanzausgleich unter den Gemeinden im Lot halten. Die WAK spricht sich in ihrer 1. Beratung einstimmig für die Gesetzesanpassungen aus.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft «Teilrevision Finanzausgleichsgesetz; Entwurf Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich» B 32 vorberaten. Der Luzerner Finanzausgleich ist ein Instrument, um zwischen den Luzerner Gemeinden aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgangslagen einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
Sofortmassnahmen für das finanzielle Gleichgewicht werden gestützt
Grundsätzlich hat die Politik mit dieser Vorlage ein erfreuliches Problem zu lösen. Dank dem grossen Zuwachs der Steuereinnahmen von juristischen Personen droht jedoch das Finanzausgleichssystem unter den Luzerner Gemeinden aus dem Gleichgewicht zu geraten. Die Steuererträge sind regional sehr ungleich verteilt. Aus diesem Grund braucht es kurzfristige Massnahmen, um den Luzerner Finanzausgleich im Lot zu halten. Die WAK hat sich in ihrer Debatte intensiv mit dem komplexen Geschäft auseinandergesetzt. Es ist der gesamten Kommission ein Anliegen, die Teilrevision möglichst zeitnah durchzubringen. Die diversen Anliegen aus den Gemeinden wurden gehört und für gewisse Kritikpunkte aus den Gemeinden zeigt die WAK Verständnis. Die Kommission hat die grösseren Themenschwerpunkte im Hinblick auf die Totalrevision deponiert, welche zeitnah angegangen werden soll. Sie spricht sich in ihrer 1. Beratung einstimmig für die Zustimmung der Botschaft (B 32) aus.
Die Kommission dankt dem Regierungsrat, der Projektgruppe und der Verwaltung für die Erarbeitung dieser komplexen Botschaft. Die Kommission wurde stets gut informiert und frühzeitig mit auf den Weg genommen.