Der Kantonsrat hat sich am zweiten Tag der Mai-Session 2022 mit dem künftigen Leistungsangebot am Spitalstandort Wolhusen befasst. Der Regierungsrat wird nun einen Vorschlag für die Gewährleistung der Mitsprache des Parlaments ausarbeiten. Daneben konnte der Kantonsrat etliche Vorstösse behandeln, unter anderem überwies er eine Motion zum Öffentlichkeitsprinzip. Die Session wird am Montag, 23. Mai 2022, fortgesetzt.
Leistungsangebot am Spitalstandort Wolhusen
Der Kantonsrat hat sich am zweiten Tag der Mai-Session in einer zweieinhalbstündigen Diskussion mit dem künftigen Leistungsangebot des Luzerner Kantonsspitals am Standort Wolhusen befasst. Zur Debatte standen zwei Motionen, die auf unterschiedliche Art die Mitsprache des Parlaments sicherstellen wollen. Am Schluss der Beratung folgte der Kantonsrat den Anträgen des Regierungsrates. Die Motion Bernhard Steiner über die medizinische Grundversorgung in der Luzerner Spitallandschaft (M 658) will verschiedene Leistungen, die in Wolhusen zu erbringen sind, im Gesetz festschreiben. Die Mehrheit des Parlaments war der Meinung, dass damit Anpassungen des Angebots an neue Umstände unnötig erschwert würden. Sie will aber Wolhusen als vollwertiges Akutspital erhalten und erklärte deshalb die Motion M 658 teilweise erheblich. Voll erheblich erklärt wurde im Gegensatz dazu die Motion M 875 (Marcel Budmiger namens der Fraktionen SP und Die Mitte über mehr Mitsprache und Verbindlichkeit beim Leistungsangebot der Luzerner Spitäler sowie Klärung des Leistungsangebots für das Spital Wolhusen). Die Motion will das Spitalgesetz so ändern, dass das Leistungsangebot der kantonalen Spitäler künftig vom Kantonsrat genehmigt werden muss. Der Regierungsrat wird nun einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.
Kantonsrat überweist Motion zum Öffentlichkeitsprinzip
Der Kantonsrat hat heute mit einer klaren Mehrheit den Auftrag erteilt, die Gesetzesarbeiten am Öffentlichkeitsprinzip wieder aufzunehmen. Er überwies die Motion M 636 mit 81 zu 21 Stimmen. Der Regierungsrat hatte das Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2015 mit einer Botschaft und 2020 in einem Planungsbericht zur Einführung empfohlen. Im Rat gab es unterschiedliche Ansichten, wie weit das Recht auf Einsicht in Unterlagen gehen soll. Der Regierungsrat wird nun eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten lassen.
Daneben hat der Kantonsrat zahlreiche Vorstösse diskutiert. Die detaillierten Abstimmungsresultate finden Sie hier.
Die Mai-Session wird am Montag, 23. Mai 2022 um 8.30 Uhr fortgesetzt. Sie wird im Live-Stream auf www.lu.ch übertragen. Die Tribüne des Kantonsratssaals ist öffentlich zugänglich, es gibt eine polizeiliche Eingangskontrolle
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse
Mitteilung vom 16. Mai 2022[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]