Am ersten Tag der Märzsession beschloss der Kantonsrat die Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung und die Aktualisierung des kantonalen Datenschutzgesetzes. Zudem startete er die Beratung weiterer Unterstützungsmassnahmen für die Luzerner Wirtschaft in der Covid-19-Epidemie. Die Debatte wird morgen weitergeführt.
Am Montag, 15. März 2021, beschloss der Kantonsrat folgende zwei Vorlagen in erster Lesung:
Aktualisierung des kantonalen Datenschutzgesetzes
Der Kantonsrat hat die Aktualisierung des kantonalen Datenschutzrechtes mit 80 zu 26 Stimmen in erster Lesung beschlossen. Durch die Reform der Datenschutzgesetzgebung der Europäischen Union im April 2016 muss das eidgenössische Datenschutzgesetz sowie die Datenschutzgesetze der Kantone angepasst werden. Der Anpassungsbedarf für die Kantone aus dem internationalen Recht wurde von einer Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonsregierungen ermittelt. Die beschlossene Vorlage sieht Ergänzungen und Präzisierungen verschiedener Bestimmungen des geltenden luzernischen Gesetzes vor.
Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung
Der Kantonsrat hat in erster Beratung die Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung beschlossen. Er tritt auf das Gesetz ein und stimmt der Änderung über die Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge an die kommunalen Volksschulen zu. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton und die Gemeinden die Kosten gemeinsam besser steuern können. Gemäss dem Antrag der zuständigen Kommission Erziehung, Bildung und Kultur verzichtet der Kantonsrat jedoch auf eine Reduzierung von drei auf zwei Strukturmodelle der Sekundarstufe.
Unterstützungsmassnahmen Covid-19 – erstes Geschäft beschlossen
Der Kantonsrat hat mit der Debatte über weitere Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich und die Luzerner Wirtschaft in der Covid-19-Epidemie begonnen. Die finanziellen Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich sowie die Luzerner Wirtschaft werden in zwei Geschäften behandelt. Einerseits sprach sich der Kantonsrat für einen Sonderkredit für den Kulturbereich und Nachtragskredite für einzelne Luzerner Institutionen aus und bewilligte einen Nachtragskredit, damit das Verhältnis von nicht rückzahlbaren Beiträgen und Garantien innerhalb des ersten Sonderkredits für Härtefallmassnahmen (25 Millionen Franken) flexibilisiert werden kann (Geschäft B 61).
Andererseits begann er mit der Beratung eines Zusatzkredits von 21,651 Millionen Franken, mit denen die Härtefallunterstützung aufgestockt werden soll (Geschäft B 62). Während die Debatte zu B 61 abgeschlossen werden konnte, wird die Debatte zu B 62 am Dienstag, 16. März 2021 weitergeführt.
Detaillierte Informationen zum ersten Sessionstag finden Sie in der Sessionsübersicht auf www.lu.ch.
Anhang: Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]