Am dritten und letzten Tag seiner Oktober-Session befasste sich der Kantonsrat mit den Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei. Am Nachmittag behandelte er parlamentarische Vorstösse.
Kantonsrat stimmt der Entwicklungsplanung für die Luzerner Polizei zu
Der Regierungsrat hat dem Parlament einen umfassenden Planungsbericht über die künftige Entwicklung der Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei vorgelegt (B131). Damit die Luzerner Polizei für die Herausforderungen der kommenden Jahre gerüstet ist, werden auf mehreren Ebenen Massnahmen ergriffen. Die angestrebte Schärfung der strategischen Ausrichtung sowie Optimierungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sollen zu Synergiegewinnen führen und zusammen mit einer zusätzlichen Stellenaufstockung die polizeiliche Versorgung auf der Landschaft verbessern und die Ermittlungsressourcen stärken. Der Kantonsrat hat den Planungsbericht in der Schlussabstimmung mit 92 zu 8 Stimmen zustimmend zur Kenntnis genommen.
Wahlen 2023: Verteilung der Sitze festgelegt
Bei der Verteilung der 120 Sitze im Luzerner Kantonsrat kommt es für die Wahlen 2023 zu keinen Veränderungen. Der Kantonsrat hat am dritten Tag der Oktober-Session die Zahl der Kantonsratssitze in den sechs Kantonsratswahlkreisen festgelegt (B130). Für die Berechnung der Anzahl Sitze wird auf die ständige Wohnbevölkerung gemäss der kantonalen Bevölkerungsstatistik abgestellt. Die 120 Kantonsratssitze werden wie folgt auf die sechs Wahlkreise verteilt: Luzern-Stadt 24, Luzern-Land 30, Hochdorf 21, Sursee 22, Willisau 16, Entlebuch 7.
Kantonsstrasse in Kriens kann saniert werden
Der Kantonsrat hat der Änderung der Kantonsstrasse K 4 in der Stadt Kriens vom Abschnitt Zentrum bis zur Einmündung Hergiswaldstrasse zugestimmt und den entsprechenden Sonderkredit bewilligt (B123). Mit der Verbreiterung und der Sanierung der Strasse und einem Ausbau der Knoten sollen der Verkehrsfluss verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Sicherstellung politischer Rechte in ausserordentlichen Situationen
Der Kantonsrat hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die politischen Rechte auch bei Katastrophen und Notlagen wahrgenommen werden können. Die neuen Regelungen ermöglichen es etwa den Gemeindebehörden, Wahlen und Abstimmungen im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchzuführen. Die entsprechende Änderung des Stimmrechtsgesetzes (Botschaft B 119) wurde nach erster Beratung mit 103 zu 0 Stimmen klar angenommen
Nachtragskredite bewilligt
Der Kantonsrat hat einem Sonderkredit von gut vier Millionen Franken zur Ausrichtung weiterer Covid-19-
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]