Der Kanton Luzern senkt im kommenden Jahr den Steuerfuss von 1,6 auf neu 1,55 Einheiten. Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan AFP 2025-2028 und dem Voranschlag 2025 zugestimmt. An den erwarteten Einnahmen aus den OECD-Steuern sollen die Gemeinden angemessen beteiligt werden, verlangt der Kantonsrat.
Die für die kommenden Jahre zu erwartenden höheren Steuereinnahmen ermöglichen einen gezielten Ausbau der Leistungen unter anderem bei der Sicherheit, Bildung und Gesundheit. Bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans AFP 2025-2028 (B33) verlangte der Kantonsrat zusätzliche Stellenprozente für den Datenschutz ab 2026. Weiter soll mehr Geld für den Strassenbau zur Verfügung gestellt werden, der Regierungsrat muss den zuständigen Kommissionen des Kantonsrates bis spätestens im Mai 2025 einen Vorschlag unterbreiten.
Der Klimaschutz war ebenfalls Thema in der Debatte zum AFP 2025-2028. Gegen den Willen der Regierung entschied das Parlament, das Globalbudget 2026 im Aufgabenbereich «Förderung Klima und Energie» um 24 Millionen Franken zu erhöhen. Bereits vor drei Jahren hatte das Parlament mit verschiedenen Vorstössen die Schaffung eines Klimafonds gefordert.
Geld aus OECD-Mindestbesteuerung für Gemeinden
Ausführlich diskutierte der Kantonsrat über die Verteilung der Gelder, welche künftig aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung in den Kanton Luzern fliessen. Die Regierung erwartet ab 2026 zusätzliche Einnahmen von 400 Millionen Franken jährlich, wovon 200 Millionen pro Jahr für die Standortförderung vorgesehen sind (Mitteilung vom 28. August 2024). Jene Gelder, welche nicht in die Weiterentwicklung der Standortförderung fliessen, sollen künftig zu gleichen Teilen an die Gemeinden und den Kanton gehen. Das entspricht der Forderung des Parlaments, die Gemeinden seien angemessen an den Erträgen zu beteiligen.
Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung
In zweiter Beratung hiess der Kantonsrat die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung gut (B25). Luzern führt als einer der letzten Kantone das Öffentlichkeitsprinzip ein. Die einzelnen Gesetzesänderungen sollen ab Mitte 2025 in Kraft treten.