Kantonsstrassen: Bauprogramm 2019–2022 geht in die Vernehmlassung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Start der Vernehmlassung zum Bauprogramm 2019–2022 für die Kantonsstrassen ist erfolgt. Welche Projekte definitiv aufgenommen und welche wie stark priorisiert werden, entscheidet der Kantonsrat voraussichtlich Ende 2018.

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement gibt den Entwurf für das neue Bauprogramm für die Kantonsstrassen in die Vernehmlassung. Basis bildet die vom Kantonsrat am 30. Oktober 2017 beschlossene Einreihung der Kantonsstrassen. Das Vernehmlassungsverfahren ist breit abgestützt und dauert vom 13. November 2017 bis zum 26. Januar 2018. Die Ergebnisse daraus werden ausgewertet und das bereinigte Bauprogramm 2019–2022 für die Kantonsstrassen wird dem Regierungsrat anschliessend zur Verabschiedung an den Kantonsrat unterbreitet. Über die definitive Aufnahme und die Zuordnung der Vorhaben in die einzelnen Töpfe des neuen Bauprogramms wird der Kantonsrat voraussichtlich Ende 2018 entscheiden. Die Aufnahme ins Bauprogramm ist Voraussetzung, jedoch noch keine Garantie dafür, dass Strassenbauvorhaben in der entsprechenden Bauprogrammperiode ausgeführt werden können.

Die Mobilität hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wird sich in Zukunft weiterentwickeln. Für den motorisierten Individualverkehr wird für die nächsten 20 Jahre eine Zunahme von 20 Prozent und für den öffentlichen Verkehr sogar eine Zunahme von bis zu 40 Prozent prognostiziert. Bereits heute stossen zahlreiche Strassenabschnitte speziell in den Spitzenstunden an ihre Kapazitätsgrenzen, was zu Staus und Verlustzeiten für den öffentlichen und motorisierten Verkehr führt. Zudem werden die Fahrzeuge im Strassenverkehr immer breiter, länger und auch schwerer. Die Bedürfnisse und Anforderungen an den Unterhalt und die Infrastruktur steigen. Diese Entwicklungen werden im neuen Bauprogramm für die Kantonsstrassen berücksichtigt. Ziel ist es, die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden auch in Zukunft zu gewährleisten.

Sämtliche Vorhaben durchlaufen Wirkungs- sowie Kosten-/Nutzenanalyse
Die für die Erarbeitung des aktuellen Bauprogramm 2015–2018 eingeführte Wirkungsanalyse mit der abschliessenden Kosten-/Nutzenanalyse hat sich bewährt und wird mit dem neuen Bauprogramm fortgeführt. Somit werden auch für die Erarbeitung des neuen Bauprogramms sämtliche noch nicht realisierten Vorhaben aus dem aktuellen Bauprogramm, die für die Kantonsstrassen relevanten Vorhaben aus dem kantonalen Richtplan, dem Agglomerationsprogramm und dem öV-Bericht sowie Anträge einer Wirkungsanalyse unterzogen. Zudem wird die Relevanz bezüglich der strategischen Planung des Kantons Luzern beurteilt und abschliessend werden die Anträge und Vorhaben einer Kosten-/Nutzenanalyse unterzogen.

Beibehalten wird im neuen Bauprogramm auch das bewährte System der Töpfe. Die fachliche Zuordnung der Vorhaben in die Töpfe A bis C erfolgt nach den gleichen Prioritäten wie beim aktuell gültigen Bauprogramm. Im Topf A befinden sich die in der Programmperiode 2019–2022 zu planenden und/oder auszuführenden Bauvorhaben. Im Topf B sind die zu planenden Vorhaben enthalten. Die Gesamtkosten der Vorhaben dieser beiden Töpfe sind auf die Finanzplanung des Kantons abgestimmt. Alle weiteren in Konzepten und Programmen enthaltenen Vorhaben werden dem Topf C zugeteilt.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

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