Bern (ots) – Gestern begann die öffentliche Auflage des Stilllegungsgesuchs für das Kernkraftwerk Mühleberg. Die BKW hat das Gesuch am 18. Dezember 2015 beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eingereicht. Nachdem die Behörden die Vollständigkeitsprüfung abgeschlossen haben, liegen die Unterlagen nun während eines Monats bei der Gemeinde Mühleberg auf. Ausserdem sind sie auf den Webseiten der BKW und des Bundesamts für Energie elektronisch zugänglich.
Das schweizweit erste Stilllegungsgesuch für ein Kernkraftwerk beinhaltet neben den rechtlichen Anträgen den Hauptbericht sowie drei Teilberichte. Im Hauptbericht – dem Stilllegungsprojekt – zeigt die BKW auf, dass sie alle rechtlichen Anforderungen für die Anordnung der Stilllegung durch die Behörde erfüllt. Darin ist unter anderem der Ablauf der Stilllegung beschrieben: von der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs am 20. Dezember 2019 bis ins Jahr 2031, wenn die Behörden bestätigen, dass auf dem Areal keine radiologischen Gefahrenquellen mehr festzustellen sind und dieses für eine neue Nutzung freigeben. Auch der Umgang mit dem anfallenden Material und den radioaktiven Abfällen ist im Stilllegungsprojekt dargelegt. Ebenso werden die Sicherheitsmassnahmen, die Organisationsstruktur und die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung, für welche die BKW vollumfänglich aufkommt, im Hauptbericht behandelt.
Zu den drei Teilberichten gehört der Bericht zu Störfallbetrachtungen und Notfallschutzmassnahmen. Er zeigt auf, dass alle Störfälle, die im Zusammenhang mit der Stilllegung auftreten könnten, dank der getroffenen Schutzmassnahmen beherrscht werden können. Im Umweltverträglichkeitsbericht werden die nicht nuklearen Auswirkungen der Stilllegungsarbeiten auf die Umwelt behandelt. Der Bericht zur Sicherung legt dar, welche Vorkehrungen während der Stilllegung getroffen werden, um das Kernkraftwerk Mühleberg vor unbefugten Einwirkungen von innen und aussen zu schützen.
Die nun aufgelegten Unterlagen haben übergeordneten und konzeptionellen Charakter. Sie erlauben den Behörden festzustellen, dass das geplante Vorgehen zur Stilllegung gesetzeskonform und sicher ist. Zudem können diese entscheiden, welche Arbeiten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI freigegeben werden müssen.
Die BKW treibt die weitere Planung der Stilllegung zügig voran. Für die freigabepflichtigen Konzepte, welche die einzelnen Arbeiten der Stilllegung im Detail beschreiben, reicht sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere umfangreiche Unterlagen beim ENSI ein.
Das Stilllegungsgesuch ist vom 4. April bis zum 3. Mai bei der Bauverwaltung der Gemeinde Mühleberg aufgelegt und kann während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Ebenso ist es auf der Webseite der BKW http://www.bkw.ch/stilllegungsgesuch und des Bundesamts für Energie elektronisch zugänglich http://www.bfe.admin.ch/stilllegung. Weitere Informationen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg finden Sie in dieser Broschüre http://www.bkw.ch/stilllegungsbroschuere sowie im Internet http://www.bkw.ch/stilllegung.
An Informationsanlässen präsentiert die BKW der regionalen Bevölkerung die Einzelheiten zum Stilllegungsgesuch für das Kernkraftwerk Mühleberg. Diese finden wie folgt statt: Mühleberg Schulhaus Allenlüften 5. April 2016, Türöffnung 19.00 Uhr Uettligen Reberhaus 7. April 2016, Türöffnung 19.00 Uhr Detligen Gemeindesaal 12. April 2016, Türöffnung 19.00 Uhr[content_block id=29782 slug=ena-banner]