Klassenlager: Kanton Luzern passt Schutzkonzepte an

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Luzerner Staatskanzlei

Das Bildungs- und Kulturdepartement ermöglicht nach dem gestrigen Entscheid des Kantonsrates Klassenlager unter Einhaltung der Schutzkonzepte. Diese werden entsprechend angepasst.

Klassenlager sollen für die Luzerner Schulen wieder erlaubt sein – dies hat der Kantonsrat gestern an seiner Session beschlossen. Das Bildungsdepartement hat dazu nun die Rahmenschutzkonzepte angepasst und überlässt den Entscheid zur Durchführung der Lager den Schulleitungen.

Die Bedingungen für die Lager orientieren sich an den schulischen Schutzkonzepten und berücksichtigen die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden sowie der freiwilligen Lagerbetreiber (z.B. Pfadi Swiss):

  • Teilnahme nur mit einem negativen Antigentest, Schnelltest oder PCR-Speicheltest, der maximal 72 Stunden vor Lagerbeginn durchgeführt wurde.
  • Freiwilliges Testen: Die Schulen garantieren für diejenigen Lernenden, die sich nicht testen lassen wollen, ein Alternativprogramm während der Lagerwoche.
  • Lager sind in der ganzen Schweiz erlaubt, allfällige Vorgaben des Lagerkantons sind zu beachten.
  • Lager sind klassenweise erlaubt, analog Schulreisen und Exkursionen.

    Die Details für die Durchführung sind auf der Website der Dienststelle Volksschulbildung unter den Rahmenschutzkonzepten ersichtlich.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]