Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt einem Nachtragskredit des Regierungsrates zugunsten der Bergbahnen Sörenberg AG und der Rigi-Bahnen AG zu. Der touristische Verkehr hat aufgrund der Corona-Pandemie grosse Ertragseinbussen verzeichnet und konnte von den Härtefallgeldern nicht genügend profitieren. Die Kommission stützt daher eine Unterstützung mit grosser Mehrheit, sie beantragt jedoch eine tiefere Nachtragskreditsumme. Zudem fordert die WAK, dass keine Überentschädigungen erfolgen und zwingend eine Gleichbehandlung der Unternehmen, welche mit coronabedingten finanziellen Massnahmen unterstützt werden, angestrebt wird.
Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Heidi Scherer (WAK-Mitglied, FDP, Meggen) die Botschaft (B 112) «Unterstützung Angebote des touristischen Verkehrs (Bergbahnen) während der Covid-19-Pandemie» vorberaten. Der Regierungsrat beantragt basierend auf den provisorischen Gesuchen der Bergbahnen dem Kantonsrat einen Nachtragskredit in der Höhe von 2,01 Mio. Franken zur Finanzierung der Unterstützung touristischer Angebote des öffentlichen Verkehrs gemäss eidgenössischem Personenbeförderungsgesetz. An dieser finanziellen Massnahme beteiligen sich sowohl der Bund und bezüglich Rigibahnen auch der Kanton Schwyz.
WAK für tiefere Nachtragskreditsumme
Die Bergbahnen sind wichtige Leistungsträger für unsere Region. Auch sie waren stark betroffen von den Auswirkungen der Pandemie, konnten jedoch die coronabedingten Ausfälle nur begrenzt oder gar nicht decken. Die WAK stützt die Einschätzung des Regierungsrates, dass bei den Bergbahnen Sörenberg und den Rigibahnen Handlungsbedarf besteht. Gestützt auf vertiefte Abklärungen, welche die zuständige Fachstelle in Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr und dem Kanton Schwyz inzwischen noch treffen konnte, beantragt die Kommission eine Kürzung des maximalen Nachtragskredits von 2,01 Mio. Franken auf 1 Mio. Franken.
Kommission knüpft Ja zu einem Nachtragskredit an eine Bedingung
Die Kommission fordert, dass keine Überentschädigungen erfolgen. Dies soll im Rahmen der definitiven Gesuchsprüfung sichergestellt werden. Ebenso sei in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr – auch über die Kantone hinweg – eine Gleichbehandlung der Unternehmen anzustreben, die mit coronabedingten finanziellen Massnahmen unterstützt werden.
Die Botschaft (B 112) wird voraussichtlich an der Junisession des Kantonsrates beraten. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]